Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung für den jeweiligen Aufstellungsort.
Wer eine bestehende Spielhalle übernehmen oder neu eröffnen möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Ein Spielhallenbetrieb dient überwiegend dem Aufstellen und Betreiben von Geldspielgeräten, Unterhaltungsgeräten und Warenspielgeräten.
Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Spielhalle werden zusätzlich noch die Allgemeine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Detmold