Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit BestätigungOnline erledigen

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das überwiegend oder ausschließlich der Aufstellung von Spielgeräten dient, bedarf einer gewerberechtlichen und einer glückspielrechtlichen Erlaubnis.

    Spielhallen im baulichen Verbund oder im gemeinsamen Gebäude mit weiteren Spielhallen (Mehrfachkonzessionen) sind nach dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag nicht mehr erlaubt. Ein Mindestabstand von 350 m zu einer anderen Spielhalle und zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe soll nicht unterschritten werden.

    Die Öffnungszeiten für Spielhallen sind begrenzt: sie dürfen täglich längstens von 06:00 Uhr bis 01:00 Uhr geöffnet sein. Sie unterliegen dem Nichtraucher- und dem Jugendschutzgesetz. Demnach ist Personen unter 18 Jahren der Zutritt nicht gestattet.

    Online-Antragstellung

    Weiterführende Informationen über Erlaubnise für Spielhallen und die Aufstellung von Glücksspielgeräte finden Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Hier können Sie die folgenden Anträge elektronisch stellen:

    • Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle
    • Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
    • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes
    • Erlaubnis zur Veranstaltung eines anderen genehmigungspflichtigen Spiels mit Gewinnmöglichkeit

    Dort werden auch die benötigten Unterlagen je Antragsart genannt.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_578c2a91774abe1015ae09bf2ad9f650

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Löhne

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732100339

    Fax: 057321009602

    E-Mail: gewerbeangelegenheiten@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Löhne

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732100339

    Fax: 057321009602

    E-Mail: gewerbeangelegenheiten@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Gemäß der Tarifstellen 2.2.5 ff. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von 50,00 bis 5.000,00 Euro für die Entscheidung über die glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle.

    Gemäß der Tarifstellen 10.1.1.5 ff. der AVwGebO NRW erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von 100,00 bis 5.000,00 Euro für die Bearbeitung des Antrags auf Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten (§ 33 c Abs. 1 und 2 GewO).

    Gemäß der Tarifstellen 10.1.1.6 ff. der AVwGebO NRW erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall für die Entscheidung über die Erlaubnis zur Veranstaltung eines anderen Spiels (§ 33 d Abs. 1 und 3 GewO) je Spiel

    • mit Geldgewinn: Gebühr 100,00 bis 650,00 Euro
    • mit Warengewinn: Gebühr 50,00 bis 325,00 Euro

    Die Kosten für die Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung richten sich nach Tarifstelle 10.1.1.5.2 der AVwGebO auf 50,00 bis 2.500,00 Euro.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Zum Aufstellen von Geldspielgeräten in einer Spielhalle werden zusätzlich noch eine Allgemeine Aufstellererlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes benötigt. Bauordnungsrechtliche Gesichtspunkte sind im Vorfeld mit den Sachgebieten 61 Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de) und 63 Bauaufsicht - Serviceportal Stadt Löhne (loehne.de) Bauordnung der Stadt Löhne im Vorfeld abzuklären.

    Erst wenn die entsprechenden Erlaubnisse vorliegen, kann das Gewerbe angemeldet werden und die Erlaubnisse erteilt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de