Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit BestätigungOnline erledigen

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Auch wenn Sie eine Aufstellerlaubnis für Spielgeräte haben, dürfen Sie nur an bestimmten Orten Geldspielgeräte aufstellen.

    Geldspielgeräte dürfen aufgestellt werden in:

    • Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften,
    • Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder
    • Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher (also zum Beispiel nicht in Betrieben, in den verbotswidrig Sportwetten angeboten werden oder in Internetcafes).

    Ein Geldspielgerät darf nicht aufgestellt werden in

    • Betrieben auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten,
    • Trinkhallen, Speisewirtschaften, Milchstuben oder
    • Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben, die sich auf
      • Sportplätzen,
      • in Sporthallen (zum Beispiel Vereinsheim),
      • Tanzschulen,
      • Badeanstalten,
      • Sport- oder Jugendheimen,
      • Jugendherbergen befinden
      • oder in anderen Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben, die in ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen (zum Beispiel Jugendheimen) besucht werden.

    Sobald Ihr Antrag und eine Kopie Ihrer Aufstellerlaubnis vorliegen und der geplante Aufstellort geeignet ist, wird die Geeignetheitsbestätigung innerhalb von einer Woche erteilt.

    Ab sofort können Sie die Erlaubnis online beantragen. Das Formular können sie auf dieser Seite herunterladen. Sie benötigen für die Antragstellung allerdings eine qualifizierte elektronische Signatur. Wenn Sie den Stand der Bearbeitung online verfolgen möchten (Tracking), müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben. So können wir Sie über den Eingang des Formulares und die Zugangsdaten für das Tracking informieren.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_404859dbedf9001bd45301a948e2c847

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gaststätten- und allgemeine Gewerbeangelegenheiten L - Z

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gaststätten- und allgemeine Gewerbeangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841/201-634

    E-Mail: ordnung@moers.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    04.1 Fachdienst - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-635

    Fax: 0 28 41 / 201-1 68 88

    E-Mail: Ordnung@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841/201-634

    E-Mail: ordnung@moers.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Moers

    • Antrag Geeignetheit Aufstellort nach § 33 c Absatz 3 GewO
    • Aufstellerlaubnis (Kopie)
    • Nachweis über die Teilnahme am Sperrsystem OASIS
    • Personalausweis (Kopie)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Moers

    • Gebühr: 30,00€ bis 100,00€
      Zahlungsziel:
      Für Betriebe im Sinne des § 1 Absatz 1 Nr. 1 und 3 der Spielverordnung (Gaststätten und Wettannahmestellen konzessionierter Buchmacher).
    • Gebühr: 50,00€ bis 600,00€
      Zahlungsziel:
      Für Betriebe im Sinne des § 1 Absatz 1 Nr. 2 der Spielverordnung (Spielhallen).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Moers

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de