Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Gemäß § 33 c Abs. 1 GewO bedarf derjenige, der gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchte, der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist. Zuständig ist die Ordnungsbehörde, in dem er Aufsteller seinen Wohnsitz oder seine Hauptniederlassung hat.
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Ansprechpartner
Stadt Langenfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 021737942300
E-Mail: ordnung@langenfeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
- Schriftlicher Antrag (Antragsformular)
- Führungszeugnis nach Belegart 0 (nicht älter als 3 Monate)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister GZR 3, Belegart 9
- Auszug aus Vollstreckungsportal
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitz-Finazamtes
- Teilnahmebescheinigung der Industrie- und Handelskammer bezüglich der Unterrichtung zu Kenntnissen zum Spiel- und Jugendschutz
- Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
- Ausweisdokument
Ausländische Staatsangehörige - mit Ausnahmevon EU-Angehörigen - muss zusätzlcih eine Aufenthaltserlabnis, die zur ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt, einegreicht werden.
Bei juristischen Personen sind für jeden Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsitzenden die Unterlagen b)-h) vorzulegen. Für die juristische Person selber müssen die Unterlagen b)-e) vorgelegt werden, es sei denn es handlet sich um eine Neugründung. Zusätzlich muss ein Auszug aus dem Handel- oder Vereinregister und eine Ausfertigung aus dem Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung vorzulegen.
Voraussetzungen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die Erlaubnis kann gemäß § 33 c Abs. 2 GewO versagt werden, wenn der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, der Antragstellende nicht die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz nachweist (IHK-Bescheinigung) oder der Atragstellende nicht das erforderliche Sozialkonzept nachweist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
6 Wochen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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