Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gemäß § 33 c Abs. 1 GewO bedarf derjenige, der gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchte, der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist. Zuständig ist die Ordnungsbehörde, in dem er Aufsteller seinen Wohnsitz oder seine Hauptniederlassung hat.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Langenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 021737942300

    E-Mail: ordnung@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    1. Schriftlicher Antrag (Antragsformular)
    2. Führungszeugnis nach Belegart 0 (nicht älter als 3 Monate)
    3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister GZR 3, Belegart 9
    4. Auszug aus Vollstreckungsportal
    5. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitz-Finazamtes
    6. Teilnahmebescheinigung der Industrie- und Handelskammer bezüglich der Unterrichtung zu Kenntnissen zum Spiel- und Jugendschutz
    7. Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
    8. Ausweisdokument

     

    Ausländische Staatsangehörige - mit Ausnahmevon EU-Angehörigen - muss zusätzlcih eine Aufenthaltserlabnis, die zur ausübung einer selbständigen Tätigkeit berechtigt, einegreicht werden.

    Bei juristischen Personen sind für jeden Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsitzenden die Unterlagen b)-h) vorzulegen. Für die juristische Person selber müssen die Unterlagen b)-e) vorgelegt werden, es sei denn es handlet sich um eine Neugründung. Zusätzlich muss ein Auszug aus dem Handel- oder Vereinregister und eine Ausfertigung aus dem Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Erlaubnis kann gemäß § 33 c Abs. 2 GewO versagt werden, wenn der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, der Antragstellende nicht die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz nachweist (IHK-Bescheinigung) oder der Atragstellende nicht das erforderliche Sozialkonzept nachweist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    6 Wochen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de