Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit BestätigungOnline erledigen

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung

    Beschreibung

    Hinweise für Haan

    Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wenn Sie als Aufsteller*in von Geldspielgeräten einen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung für den jeweiligen Aufstellungsort.

    Wer benötigt eine Erlaubnis?

    • Der/die Aufsteller*in der Spielgeräte benötigt persönlich eine Erlaubnis, welche nicht übertragbar ist,
    • bei Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG) ist für jeden Gesellschafter eine Erlaubnis erforderlich,
    • bei juristischen Personen (GmbH/UG) beantragt die juristische Person die Erlaubnis, wobei die Unterlagen für die Zuverlässigkeitsprüfung von jedem/jeder Geschäftsführer*in einzureichen sind.

    Sollten die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielhalle aufgestellt werden, muss hierfür eine separate Erlaubnis vorliegen (Spielhallenerlaubnis).

    Damit Ihnen die Erlaubnis durch die zuständige Behörde erteilt werden kann, müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit, die erforderliche Sachkunde sowie ein Sozialkonzept nachweisen können.

    Die zuständige Behörde kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl Ihnen als auch dem/der Gewerbetreibenden, in dessen/deren Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird.

    Zu beachten ist, dass die erlaubnispflichtige Tätigkeit erst nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden darf. Ein eventueller Verstoß erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e149fdb2eaed9a4bbad2a04d29a146b6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Haan

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 85

    42871 Haan

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02129911143

    Fax: 02129911143

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-haan.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 85

    42781 Haan

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Haan

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 85

    42871 Haan

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02129911143

    Fax: 02129911143

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-haan.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haan

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

    • Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite),
    • Gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen),
    • Aktueller Registerauszug bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen,
    • Notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.),
    • Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung bei ausländischen juristischen Personen,
    • Nachweis über die Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer,
    • Sozialkonzept, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.

    Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:

    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde und/oder bei juristischen Personen bei der Gemeinde der Hauptniederlassung),
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde).

    Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:

    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde),
    • Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals des Amtsgerichtes,
    • Auskunft von der Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Haan

    Landesweite Rahmengebühr: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

    Tarifstelle 17.6

    Entscheidung über die glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Gebühr: 50,00 bis 5.000,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Haan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de