Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
erforderliche Antragsunterlagen
Bei der Beantragung einer Erlaubnis sind folgende Antragsunterlagen einzureichen oder vorzulegen:
- gültiger Personalausweis, ersatzweise gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- Auskünfte in Steuersachen des Finanzamtes (Firmensitz, sonst Wohnsitz)
- Auskünfte in Steuersachen der Gemeindekasse (Firmensitz, sonst Wohnsitz; für die Bescheinigung der Stadt Essen nutzen Sie bitte den nebenstehenden Link)
- Auskünfte aus dem Insolvenzregister und dem Haftbefehlsregister beim Amtsgericht des Firmensitzes oder Wohnortes können mitgebracht werden, sind aber für die Antragstellung nicht zwingend notwendig
- Auszüge aus dem Bundeszentralregister
Führungszeugnis (BZR2, Belegart 0)
Gewerbezentralregister (GZR3, Belegart 9)
Diese Auszüge können Sie bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnortes beantragen. In Essen sind Ihnen die Bürgerämter behilflich.
Das Bundesamt für Justiz bietet auf der eigenen Internetseite auch die Einholung der Auszüge im OnLine-Verfahren an.
zusätzliche Antragsunterlagen für juristische Personen
Bei Antragstellung durch eine juristische Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) sind neben den genannten Unterlagen zusätzlich vorzulegen:
- die Auskünfte in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern diese bereits im Register eingetragen ist
- aktueller Auszug aus dem Erfassungsregister (Handelsregister - Vereinsregister - Genossenschaftsregister)
- Original und Kopie des Gründungsbeschlusses oder der Satzung
- Auszug aus dem Bundeszentralregister über die juristische Person
Gewerbezentralregister (GZR4, Belegart 9)
Dieser Auszug kann auch mit den Auszügen für die natürlichen Personen in den Einwohnermeldebehörden eingeholt werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Essen
Die vorherige Zusendung von Antragsvordrucken kann über die Kontaktangaben vereinbart werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Essen
Die gewerberechtliche Erlaubnis entbindet nicht von der Pflicht, jedwede Änderung der Aufstellung von Spielgeräten dem Stadtsteueramt, Abteilung Vergnügungssteuer, und der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Essen