Verlust der Betriebserlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
1.Schritt zur Wiedererlangung:
Sie müssen in der Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen.
Bitte teilen Sie uns per E-Mail an strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de unter Angabe des Kennzeichens und Ihrer telefonischen Erreichbarkeit mit, dass Sie Ihre Betriebserlaubnis verloren haben bzw. diese gestohlen wurde. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für eine persönliche Vorsprache zu vereinbaren.
2.Schritt:
Mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung wenden Sie sich an den Hersteller um eine Ersatz-Betriebserlaubnis zu erhalten.
Wenn dieser Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, wird Ihnen der Ersatz vom TÜV ausgestellt. In den Fall ist zu beachten, dass eine erneute Vorsprache bei der Zulassungsstelle zwecks Erteilung der Betriebserlaubnis unbedingt erforderlich ist.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel ( im Original ), bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
- Amtliches Kennzeichen oder die vollständige Fahrzeug-Identifizierungs-Nr.
- Bei Diebstahl, eine Diebstahlsmeldung der Polizei
- Bei Verlust ist die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt vom Fahrzeughalter ( persönlich in der Zulassungsbehörde oder vor einem Notar ) erforderlich
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugdokuments
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
- Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
- Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
- Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Wuppertal
- ca. 40,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wuppertal
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.02.2023
Stichwörter
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