Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige

    Verlust der Betriebserlaubnis

    Wenn die Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) eines zulas-sungsfreien Fahrzeugs verloren oder gestohlen wurde, muss eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Bei Diebstahl ist un-verzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    1.Schritt zur Wiedererlangung:

    Sie müssen in der Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen.

    Bitte teilen Sie uns per E-Mail an strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de unter Angabe des Kennzeichens und Ihrer telefonischen Erreichbarkeit mit, dass Sie Ihre Betriebserlaubnis verloren haben bzw. diese gestohlen wurde. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für eine persönliche Vorsprache zu vereinbaren.

    2.Schritt:

    Mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung wenden Sie sich an den Hersteller um eine Ersatz-Betriebserlaubnis zu erhalten.

    Wenn dieser Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, wird Ihnen der Ersatz vom TÜV ausgestellt. In den Fall ist zu beachten, dass eine erneute Vorsprache bei der Zulassungsstelle zwecks Erteilung der Betriebserlaubnis unbedingt erforderlich ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_89012a3432f9eb85a11c7a102619c556

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Wuppertal

    Adresse

    Hausanschrift

    Müngstener Str. 10a

    42285 Wuppertal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 0202/563-9006

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsstelle 405.21

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-9006

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel ( im Original ), bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen
    • Amtliches Kennzeichen oder die vollständige Fahrzeug-Identifizierungs-Nr.
    • Bei Diebstahl, eine Diebstahlsmeldung der Polizei
    • Bei Verlust ist die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt vom Fahrzeughalter ( persönlich in der Zulassungsbehörde oder vor einem Notar ) erforderlich

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugdokuments

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    • Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
    • Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
    • Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Aufkommen in Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde unterschiedlich: Bitte erkundigen Sie sich vor Ort.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    • ca. 40,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Wenn Sie die Angebote des Straßenverkehrsamtes nutzen und damit ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Straßenverkehrsamt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der am 25.05.2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die entsprechenden Regelungen und Informationen für die Datenerhebung sind Ihnen spätestens zum Zeitpunkt der Erhebung von Amts wegen mitzuteilen.

    Die unter Downloads/Links eingestellte Datenschutzinformation soll Sie daher vor der Nutzung unseres Angebotes über die gesetzlichen Regelungen informieren. Im Straßenverkehrsamt liegen diese Datenschutzinformationen zusätzlich an der Info-Theke für Sie zur Einsicht aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de