Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren im ReisegewerbeOnline erledigen

    Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren im Reisegewerbe

    Hinweise für Lemgo

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Ein Reisegewerbe betreibt derjenige/diejenige, der/die außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

    • Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder 
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. 

    Zur Ausübung dieser Tätigkeiten benötigen Sie eine Reisegewerbekarte gem. § 55 Gewerbeordnung (GewO) .

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9079757147da03ea1e8d56f8a0f0d978

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo

    • formeller Antrag
    • Personalausweis oder Pass
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) Zu beantragen bei der Bürgerberatung. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben.
    • Führungszeugnis (Belegart 0) Zu beantragen bei der Bürgerberatung. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben.
    • Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht,  ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (in der Regel vom Steueramt) zu beantragen


    bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z.B. Anbieten von Imbisswaren):

    • sofern Speisen außerhalb des Verkaufswagens zubereitet werden, ist der Herstellungsraum nachzuweisen. Die Abnahme erfolgt ebenfalls durch die Lebensmittelaufsicht.

    Formulare

    Hinweise für Lemgo

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lemgo

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lemgo

    Fristen

    Hinweise für Lemgo

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lemgo

    Kosten

    Hinweise für Lemgo

    •  die Gebühr beträgt bei normalem Aufwand 110,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lemgo

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lemgo

    Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese muss bei der Abteilung Recht, Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung  beantragt werden. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lemgo

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de