Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren im Reisegewerbe

    Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren im Reisegewerbe

    Hinweise für Kalletal

    Beschreibung

    Hinweise für Kalletal

    Wenn Sie ein Reisegwerke betreiben, ist die Erteilung einer Reisegewerbe gem. Pragraf 55 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.

    Ein Reisegewerbe betreibt derjenige/diejenige, der/die:

    • Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder 
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellender oder nach Schaustellendenart ausübt.

    Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b377de67eaf73d072eb6c17eed99bc9

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    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB II - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 3

    32689 Kalletal

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kalletal

    • Formeller Antrag
    • Personalausweis oder Pass
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Führungszeugnis
    • Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht, ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (in der Regel vom Steueramt) zu beantragen.

    Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z. B. Anbieten von Imbisswaren):

    • Sofern Speisen außerhalb des Verkaufswagens zubereitet werden, ist der Herstellungsraum nachzuweisen. Die Abnahme erfolgt ebenfalls durch die Lebensmittelaufsicht.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Kalletal

    Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese muss beim Ordnungsamt beantragt werden. Weiterer Ablauf: Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister werden nach circa drei Wochen direkt der Bürgerberatung zugestellt. Eine Benachrichtigung über den Eingang der Unterlagen ergeht nicht. Es wird jedoch angeraten, sich bei der Bürgerberatung telefonisch über den Eingang dieser Unterlagen zu informieren. Sofern dort beides vorliegt, können Sie unter Vorlage der restlichen Unterlagen bei der Bürgerberatung vorsprechen und erhalten dann dort die Reisegewerbekarte.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de