Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren im Reisegewerbe

    Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren im Reisegewerbe

    Hinweise für Detmold

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Für die Ausübung eines sogenannten Reisegewerbes ist die Erteilung einer Reisegewerbe gem. § 55 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.

    Ein Reisegewerbe betreibt derjenige/diejenige, der/die

    • Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder 
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6f6ab16e01e383718f17b0896e75fde2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    7.2.30 Team Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 977-8710

    Fax: 05231 977-523

    E-Mail: gewerbe@detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    • formeller Antrag (oder online s. oben bzw. rechts)
    • Personalausweis oder Pass
    • Führungszeugnis (Belegart 0) Zu beantragen bei der Bürgerberatung oder beim Bundesamt für Justiz (s. rechts). Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben.
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) Zu beantragen bei der Bürgerberatung oder beim Bundesamt für Justiz (s. rechts). Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben.
    • Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht,  ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (in der Regel vom Steueramt) zu beantragen


    bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z.B. Anbieten von Imbisswaren):

    • sofern Speisen außerhalb des Verkaufswagens zubereitet werden, ist der Herstellungsraum nachzuweisen. Die Abnahme erfolgt ebenfalls durch die Lebensmittelaufsicht.

    Formulare

    Hinweise für Detmold

    Voraussetzungen

    Hinweise für Detmold

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold

    Reisegewerbekarte - § 55 Gewerbeordnung (GewO)

     

    weitere Informationen ab § 55a ff Gewerbeordnung

     

    Gebühren - Tarifstelle 12.12.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Detmold

    Fristen

    Hinweise für Detmold

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Detmold

    Kosten

    Hinweise für Detmold

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Detmold

    Weitere Informationen

    Hinweise für Detmold

    Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese muss bei Ordnungsamt der Stadtverwaltung (Marktmeister) beantragt werden. 
    weiterer Ablauf: 
    Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister werden nach ca. 3 Wochen direkt der Bürgerberatung zugestellt. Eine Benachrichtigung über den Eingang der Unterlagen ergeht nicht. Es wird jedoch angeraten sich bei der Bürgerberatung telefonisch über den Eingang dieser Unterlagen zu informieren. Sofern dort beides vorliegt, können Sie unter Vorlage der restlichen Unterlagen bei der Bürgerberatung vorsprechen und erhalten dann dort die Reisegewerbekarte.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de