Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ErlaubnisOnline erledigen

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Hinweise für Schwelm

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Hinweise für Schwelm

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Personen, die gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- & Warenspielgeräte) aufstellen möchten, benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (Aufstellerlaubnis). Derartige Spielgeräte dürfen nur gewerblich aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ihre Bauart zugelassen hat. Zuständige Behörde ist bei Einzelgewerbetreibenden die Hauptwohnsitzbehörde oder die Behörde, wo sich der Betriebssitz befindet und bei juristischen Personen die Behörde, wo sich die Hauptniederlassung befindet. Neben der Aufstellerlaubnis muss eine Bestätigung der zuständigen Behörde vorliegen, dass der jeweilige Aufstellort geeignet ist, um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen - auch Geeignetheitsbestätigung genannt. Sofern Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielhalle aufgestellt werden, muss hierfür eine gesonderte Erlaubnis vorliegen ( Spielhallenerlaubnis ). Es wird darauf hingewiesen, dass die erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeiten erst nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden dürfen. Ein eventueller Verstoß erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. HINWEISE Seit dem 01.09.2013 sind für die Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit folgende zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen: Die / der Antragsteller(in) hat durch eine Bescheinigung der Industrie- & Handelskammer nachzuweisen, dass sie/er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Jugend- und Spielerschutz unterrichtet worden ist ( Unterrichtungsnachweis). Die / der Antragsteller(in) muss über ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution verfügen, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozial-schädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll. Dieses Konzept ist bei der Antragstellung vorzulegen. Zu beachten ist darüber hinaus, dass der Aufsteller mit der Aufstellung von Spielgeräten nur Personen beschäftigen darf, die über einen Unterrichtungsnachweis (siehe Nr. 1) verfügen.

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Schwelm

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336-801261

    Fax: 02336-80177261

    E-Mail: ordnungsamt@schwelm.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336/8010 (Zentrale)

    E-Mail: ordnungsamt@schwelm.de

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    Technisch geändert am 04.03.2022

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Schwelm

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336-801261

    Fax: 02336-80177261

    E-Mail: ordnungsamt@schwelm.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwelm

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
    Im Rahmen der Antragstellung empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Bürgerservice - Sachgebiet Ordnung - der Stadt Schwelm, um bereits im Vorfeld wichtige Einzelheiten zu klären. Folgende Unterlagen sind erforderlich : Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite) gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen) bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen einen aktuellen Handelsregisterauszug bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde) Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals sowie der Insolvenzabteilung des zuständigen Amtsgerichtes - online erhältlich unter www.vollstreckungsportal.de Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde und/oder bei juristischen Personen bei der Gemeinde der Hauptniederlassung) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde) Unterrichtungsnachweis der Industrie- & Handelskammer Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution

    Formulare

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    Antragsformular

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwelm

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

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    § 33 c Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

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    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Antrag auf Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten Unbedenklichkeitsbescheinigung - Antrag

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de