Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ErlaubnisOnline erledigen

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Hinweise für Paderborn

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Nach dem gemäß § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung geltenden Grundsatz der Gewerbefreiheit ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch (Bundes-)Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben sind. Ausnahmen und Beschränkungen in diesem Sinne sind gewerberechtliche und andere Erlaubnispflichten zur Berufszulassung und Berufsausübung.

    Gewerberechtliche Erlaubnispflichten bestehen für folgende Tätigkeiten:
    - Betrieb von Privatkrankenanstalten
    - Schaustellung von Personen
    - Aufstellung von Gewinnspielgeräten
    - Veranstaltung von anderen (Geschicklichkeits-)Spielen
    - Betrieb einer Spielhalle
    - Pfandleihgeschäft
    - Versteigerergewerbe
    - Darlehens- oder Immobilien-Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer
    - Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
    - Reisegewerbe
    - Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank

    Weitere Erlaubnispflichten bestehen insbesondere für folgende Tätigkeiten:

    - Zulassungspflichtige Handwerke lt. Anlage A zur Handwerksordnung (siehe unter "Weiterführende Informationen")
    - Abfallbeseitigung
    - Altenpflege
    - Apotheke
    - Arzneimittelherstellung
    - Bankgeschäfte
    - Bergbau
    - Briefbeförderung
    - Güter- und Personenverkehr
    - Inkassobüro
    - Lotterieunternehmer
    - Spielvermittler
    - Waffenherstellung und -handel

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Paderborn

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0525188-11308

    Fax: 0525188-21613

    E-Mail: gewerbe@paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Paderborn

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0525188-11308

    Fax: 0525188-21613

    E-Mail: gewerbe@paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Formulare

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    Antragsformular

    Voraussetzungen

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    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de