Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Wer selbstständig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, zum Beispiel Geldspielautomaten aufstellen oder andere Spiele (zum Beispiel Snooker-Turnier) veranstalten möchte, muss eine Erlaubnis beantragen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8c376677adb9fe218367fe1679690662

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Rheda-Wiedenbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242963-246

    Fax: 05242963-480

    E-Mail: kontakt@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung bzw. EU-Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung (sofern Sie in Rheda-Wiedenbrück mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, benötigen Sie keine Meldebescheinigung)
    • bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
      Original der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
    • sofern der/die Antragsteller/in eine juristische Person oder ein Verein ist:
      Handels-/Vereinsregisterauszug
    • bei in Gründung befindlichen juristischen Personen:
      ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag einschließlich der Bestellung der Geschäftsführer sowie die Anmeldung zum Handelsregister
    • Führungszeugnis - Belegart 0 - von der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes (nur persönliche Antragstellung möglich)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Belegart 09 - von der Gewerbemeldestelle Ihres Hauptwohnsitzes
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vom Amtsgericht Hagen über die Internetseite www.vollstreckungsportal.de. Hierzu ist vorab eine Registrierung als Einsichtnehmender erforderlich. Bei Rückfragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte an die dort unter dem Menüpunkt "Kontakt" angegebenen Ansprechpartner für den Support des jeweiligen Bundeslandes.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
    • Unterrichtungsnachweis(e) der IHK Bielefeld, Elsa-Brandström-Straße 3, 33602 Bielefeld, Tel. Nr. 0521 5540 (oder einer anderen IHK) für den Antragsteller und jede Person, die direkt mit der Aufstellung von Spielgeräten beschäftigt ist (Kosten ca. 150,00 € pro Person).
    • Sozialkonzept zur Darlegung, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spielens an Geldspielgeräten vorgebeugt bzw. wie diese behoben werden sollen (vgl. § 6 GlüStV in Verbindung mit dem Anhang "Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht" zum GlüStV).

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Sie müssen volljährig, das heißt mindestens 18 Jahre alt, sein.
    • Für jeden Aufstellort ist eine Geeignetheitsbestätigung notwendig.
    • Haben Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit müssen die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sie haben die Möglichkeit online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW folgende Anträge zu stellen:

    • Spielhallen Erlaubnis

    • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung

    • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

    • andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    • andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe

    Die Antragstellung sollte aufgrund der Komplexität der Rechtsnormen persönlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung erfolgen. Beauftragte benötigen eine Vollmacht.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Es gelten keine Fristen. Die Tätigkeit des Betriebes darf aber erst dann begonnen werden, wenn die o. g. Erlaubnis erteilt wurden Daher sollte der Antrag so rechtzeitig gestellt werden, dass die nötige Antragsprüfung bis zur geplanten Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen werden kann.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier Wochen

    Kosten

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de