Aufstellen von Geldspielgeräten
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Wer selbstständig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, zum Beispiel Geldspielautomaten aufstellen oder andere Spiele (zum Beispiel Snooker-Turnier) veranstalten möchte, muss eine Erlaubnis beantragen.
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Ansprechpartner
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05242 963-480
E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung bzw. EU-Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung (sofern Sie in Rheda-Wiedenbrück mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, benötigen Sie keine Meldebescheinigung)
- bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Original der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
- sofern der/die Antragsteller/in eine juristische Person oder ein Verein ist:
Handels-/Vereinsregisterauszug
- bei in Gründung befindlichen juristischen Personen:
ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftervertrag einschließlich der Bestellung der Geschäftsführer sowie die Anmeldung zum Handelsregister
- Führungszeugnis - Belegart 0 - von der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes (nur persönliche Antragstellung möglich)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Belegart 09 - von der Gewerbemeldestelle Ihres Hauptwohnsitzes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vom Amtsgericht Hagen über die Internetseite www.vollstreckungsportal.de. Hierzu ist vorab eine Registrierung als Einsichtnehmender erforderlich. Bei Rückfragen zur Registrierung wenden Sie sich bitte an die dort unter dem Menüpunkt "Kontakt" angegebenen Ansprechpartner für den Support des jeweiligen Bundeslandes.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- Unterrichtungsnachweis(e) der IHK Bielefeld, Elsa-Brandström-Straße 3, 33602 Bielefeld, Tel. Nr. 0521 5540 (oder einer anderen IHK) für den Antragsteller und jede Person, die direkt mit der Aufstellung von Spielgeräten beschäftigt ist (Kosten ca. 150,00 € pro Person).
- Sozialkonzept zur Darlegung, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spielens an Geldspielgeräten vorgebeugt bzw. wie diese behoben werden sollen (vgl. § 6 GlüStV in Verbindung mit dem Anhang "Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht" zum GlüStV).
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
- Sie müssen volljährig, das heißt mindestens 18 Jahre alt, sein.
- Für jeden Aufstellort ist eine Geeignetheitsbestätigung notwendig.
- Haben Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit müssen die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Sie haben die Möglichkeit online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW folgende Anträge zu stellen:
-
Spielhallen Erlaubnis
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
-
andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
-
andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
Die Antragstellung sollte aufgrund der Komplexität der Rechtsnormen persönlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung erfolgen. Beauftragte benötigen eine Vollmacht.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Es gelten keine Fristen. Die Tätigkeit des Betriebes darf aber erst dann begonnen werden, wenn die o. g. Erlaubnis erteilt wurden Daher sollte der Antrag so rechtzeitig gestellt werden, dass die nötige Antragsprüfung bis zur geplanten Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen werden kann.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier Wochen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020
Stichwörter
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