Aufstellen von Geldspielgeräten
Hinweise für Gladbeck
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Beschreibung
Hinweise für Gladbeck
Wer eine Spielhalle oder eine ähnliche Unternehmung (Geräteaufsteller, andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit o. ä.) gemäß der Gewerbeordnung (u. a. 33c, d, i) bzw. Glücksspielstaatsvertrag mit dem dazugehörigen Ausführungsgesetz betreiben will, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist an bestimmte Personen, Räume und an eine bestimmte Betriebsart gebunden. Jede hierauf bezogene Änderung (z. B. Inhaberwechsel, bauliche Veränderung) macht eine neue Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden.
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Amt für öffentliche Ordnung auf.
In Sachen "Sportwetten" nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bezirksregierung Münster auf.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die erforderlichen und einzureichenden Unterlagen sind dem hinterlegten Antragsformular zu entnehmen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020