Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ErlaubnisOnline erledigen

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Hinweise für Engelskirchen

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Das Gewerberecht macht in zahlreichen Fällen den Zugang zu einem Gewerbe oder zu einer Tätigkeit innerhalb eines Gewerbes von einer behördlichen Erlaubnis (Genehmigung, Konzession und so weiter) abhängig.

    Insbesondere folgende Gewerbe unterliegen der Erlaubnispflicht

    • Privatkrankenanstalten
    • Schaustellung von Personen
    • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
    • Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
    • Spielhallen und sonstige Spielunternehmen
    • Pfandleihgewerbe
    • Bewachungsgewerbe
    • Versteigerergewerbe
    • Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer
    • Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
    • Sachverstände

    Es handelt sich hierbei um persönliche Erlaubnisse, die allerdings zum Teil Anforderungen an die Betriebsräume mit einbeziehen. Zu den bei personenbezogenen Erlaubnissen gängigen Voraussetzungen gehören als spezielle Eignungskomponenten die Zuverlässigkeit und die Sachkunde (fachliche Eignung), teilweise auch die allgemeinen Anforderung der Eignung (zum Beispiel im Pfandleiher- und Bewachungsgewerbe, Versteigerergewerbe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit).

    Die persönliche Erlaubnis stellt auf die höchstpersönlichen Verhältnisse ihres Inhabers ab, insbesondere auf dessen Eigenschaften, und ist daher grundsätzlich nicht übertragbar.

    Zur Prüfung der Zuverlässigkeit ist regelmäßig ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, dem Bundeszentralregister, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und der Gemeindekasse vorzulegen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Engelskirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0226383-118

    E-Mail: ordnungsamt@engelskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 1.2 - Sicherheit und Ordnung / Bildung und Freizeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Engelskirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0226383-118

    E-Mail: ordnungsamt@engelskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engelskirchen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Formulare

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    Antragsformular

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    Hinweise für Engelskirchen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Engelskirchen

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de