Aufstellen von Geldspielgeräten
Hinweise für Bergneustadt
Beschreibung
Hinweise für Bergneustadt
Nach § 33c GewO benötigen Sie eine Erlaubnis wenn Sie
- gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen wollen
- die Spielgeräte mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind ,und
- die Spielgeräte die Möglichkeit eines Gewinnes bieten (Geld- und Warenspielgeräte).
Die Aufstellerlaubnis müssen Sie in der Gemeinde in der Sie wohnen beantragen. Die Erlaubnis erfordert ein umfangreiches Prüfverfahren hinsichtlich der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragsstellers. Die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten erhalten Sie wenn
- der Antrag
- der Auszug aus dem Führungszeugnis
- der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und
- die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes vorliegen.
Bitte bedenken Sie dabei dass ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister regelmäßig erst zwei bis drei Wochen nach Beantragung vorliegen.
Bei juristischen Personen (z.B.: GmbH) benötigen Sie die Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den geschäftsführenden Vertreter (z.B.: Geschäftsführer) ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Wenn Sie Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte aufstellen wollen benötigen Sie zusätzlich für jeden Aufstellort (zum Beispiel jede Gaststätte) vorher eine Geeignetheitsbestätigung.
Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gem. § 14 GewO ,anzumelden.
Die Aufstellung solcher Geräte ist bei der Steuerabteilung anzuzeigen. Dies gilt ebenso für jegliche Änderungen in der Aufstellung.
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Ansprechpartner
Stadt Bergneustadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261/404-203
E-Mail: ordungsamt@bergneustadt.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergneustadt
Formulare
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Voraussetzungen
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Einwandfreie und beanstandungslose Zuverlässigkeitsprüfung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Nach Eingang der Unterlagen: bis zu 3 Monate
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020
Stichwörter
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