Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Hinweise für Bergneustadt

    Beschreibung

    Hinweise für Bergneustadt

    Nach § 33c GewO benötigen Sie eine Erlaubnis wenn Sie

    • gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen wollen
    • die Spielgeräte mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind  ,und
    • die Spielgeräte die Möglichkeit eines Gewinnes bieten (Geld- und Warenspielgeräte).

    Die Aufstellerlaubnis müssen Sie in der Gemeinde in der Sie wohnen beantragen. Die Erlaubnis erfordert ein umfangreiches Prüfverfahren hinsichtlich der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragsstellers. Die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten erhalten Sie wenn

    • der Antrag
    • der Auszug aus dem Führungszeugnis
    • der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und
    • die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes vorliegen.

    Bitte bedenken Sie dabei dass ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister regelmäßig erst zwei bis drei Wochen nach Beantragung vorliegen.

    Bei juristischen Personen (z.B.: GmbH) benötigen Sie die Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den geschäftsführenden Vertreter (z.B.: Geschäftsführer) ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

    Wenn Sie Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte aufstellen wollen benötigen Sie zusätzlich für jeden Aufstellort (zum Beispiel jede Gaststätte) vorher eine Geeignetheitsbestätigung.

    Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gem. § 14 GewO  ,anzumelden.

    Die Aufstellung solcher Geräte ist bei der Steuerabteilung anzuzeigen. Dies gilt ebenso für jegliche Änderungen in der Aufstellung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bergneustadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 256

    51702 Bergneustadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261/404-203

    E-Mail: ordungsamt@bergneustadt.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bergneustadt - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 256

    51702 Bergneustadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (2261) 404-0

    Fax: +49 (2261) 404-179

    E-Mail: ordnungsamt@bergneustadt.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bergneustadt

    Formulare

    Hinweise für Bergneustadt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bergneustadt

    Einwandfreie und beanstandungslose Zuverlässigkeitsprüfung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bergneustadt

    Fristen

    Hinweise für Bergneustadt

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bergneustadt

    Nach Eingang der Unterlagen: bis zu 3 Monate

    Kosten

    Hinweise für Bergneustadt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bergneustadt

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bergneustadt

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bergneustadt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de