Aufstellen von Geldspielgeräten
Hinweise für Geilenkirchen
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Falls Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis oder Genehmigung benötigen, ist es ratsam,
im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in
Kontakt zu treten. In einem solchen Telefonat kann Ihnen bereits mitgeteilt werden,
welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind, ob eine per-
sönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist. Erfahrungsgemäß können
in derartigen Beratungsgesprächen bereits viele Fragen beantwortet werden.
- Abmeldung
- Anmeldung
- Anmeldung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten
- Anmeldung überwachungsbedürftiger Tätigkeiten
- Anzeigepflicht nach MaBV bei Wechsel der Geschäftsführung
- Auskunft aus der Gewerbemeldedatei
- Erlaubnis Bewachungsgewerbe
- Gewerbezentralregisterauskunft juristische Person
- Maklerinnen, Makler, Bauträgerinnen, Bauträger, Baubetreuer, Baubetreuerinnen
- Ummeldung
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung
- Zweitschrift Ihrer Gewerbemeldung
- Eignung zum Aufstellen von Spielgeräten
- Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
Gaststätten
- Abmeldung
- Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland
- Außengastronomie auf Privatgrundstück
- Bewirtung aus besonderem Anlass
- Endgültige Erlaubnis
- Verkürzung der Sperrzeit
- vorläufige Erlaubnis
Reisegewerbe
- Abmeldung
- Änderung
- Ausnahme für besondere Verkaufsveranstaltungen
- Neuantrag
- Verlust der Gewerbekarte
Schwarzarbeit
- Anzeige und Hinweise auf Schwarzarbeit
Spielhallen und - stätten
- andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten
Ladenschluss
- allgemeiner und besonderer Ladenschluss
Feiertagsschutz
- Verbote und Tätigkeiten
Gewerbliche Festsetzungen von Jahrmärkten, Spezialmärkten , Messen
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Geilenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02451/629922
E-Mail: gewerbe@geilenkirchen.de
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02451/629922
E-Mail: gewerbe@geilenkirchen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geilenkirchen
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
- Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
- Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Formulare
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Antragsformular
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Voraussetzungen
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- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020
Stichwörter
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