Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Hinweise für Jülich

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen, dürfen Sie dies nur an Orten, die dafür geeignet sind. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes.

    Geldspielgeräte dürfen in Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher aufgestellt werden. Bei einer Aufstellung in einer Spielhalle benötigen Sie zudem eine gesonderte Spielhallenerlaubnis.

    Voraussetzung für die Geeignetheitsbescheinigung ist eine generelle Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten. Diese Erlaubnis sagt aus, dass die jeweilige Person berechtigt ist Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen.

    Sollen die Spielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt werden, benötigen Sie zusätzlich eine Spielhallenerlaubnis.

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Jülich

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Rurstraße 17

    52428 Jülich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02461/63-308

    E-Mail: gewerbe@juelich.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt - Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Rurstraße 17

    52428 Jülich

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

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    Deutsch

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    Ordnungsamt - Gewerbewesen

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    Hausanschrift

    Große Rurstraße 17

    52428 Jülich

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jülich

    • schriftlicher Antrag
    • Generelle Aufstellerlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten in Kopie

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Jülich

    § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Jülich

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Jülich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Jülich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Jülich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Jülich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de