Aufstellen von Geldspielgeräten
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Beschreibung
Hinweise für Jülich
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen, dürfen Sie dies nur an Orten, die dafür geeignet sind. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes.
Geldspielgeräte dürfen in Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher aufgestellt werden. Bei einer Aufstellung in einer Spielhalle benötigen Sie zudem eine gesonderte Spielhallenerlaubnis.
Voraussetzung für die Geeignetheitsbescheinigung ist eine generelle Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten. Diese Erlaubnis sagt aus, dass die jeweilige Person berechtigt ist Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen.
Sollen die Spielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt werden, benötigen Sie zusätzlich eine Spielhallenerlaubnis.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Jülich
- schriftlicher Antrag
- Generelle Aufstellerlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten in Kopie
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Jülich
§ 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Fristen
Hinweise für Jülich
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020
Stichwörter
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