Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Gewerbe

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Die Gewerbestelle der Stadt Willich, im Volksmund auch Gewerbeamt, bietet diverse Dienstleistungen an. Bis diese alle im neuen Internetauftritt erscheinen, erfolgt hier vorrübergehend eine entsprechende Auflistung. Sofern Sie Fragen zu einzelnen der aufgezählten Leistungen haben, wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner.

    • Fischereischein beantragen/verlängern
    • Fundsache - etwas gefunden (melden/abgeben)
    • Fundsachen - etwas verloren/Status abfragen
    • Gewerbe anmelden
    • Gewerbe ummelden
    • Gewerbe abmelden
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
    • Gewerbeerlaubnis Reisegewerbe beantragen
    • Gewerbeerlaubnis: Pfandleihgewerbe
    • Zeitlich begrenzte Gestattung zur Abgabe von alkoholischen Getränken (Ausschankerlaubnis)
    • Gaststättengewerbe Erlaubnis beantragen
    • Geldspielgeräte Aufstellerlaubnis
    • Marktfestsetzung - Veranstaltung eines Wochen- oder Spezialmarktes beantragen
    • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes (Geeignetheit)
    • Spielhallen Erlaubnis
    • Veranstaltung eines Wanderlagers anmelden

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9d14faf4f1f8f25e3dcdde4b22016f77

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbestelle

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Willich

    Adresse

    Hausanschrift

    Albert-Oetker-Straße 98-102

    47877 Willich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02154/949-668

    Fax: 02154/949-665

    E-Mail: gewerbestelle@stadt-willich.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbestelle

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbestelle

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Willich

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Im Zusammenhang mit Neugründungen und Unternehmensführung müssen viele Vorgaben bedacht werden. Es gibt aber sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen und Behörden dabei Hilfe. Um den Zugang zu Anträgen, Sorgfaltspflichten, Fristen oder auch Förderungen zu erleichtern, wurde das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) entwickelt.

    Online-Antragsmöglichkeiten im WSP.NRW

    Vieles, für das Sie bisher vor Ort Anträge stellen mussten, funktioniert bereit schon bequem digital.

    Über das WSP.NRW lassen sich viele Antragsverfahren bereits heute digital erledigen.

    Wirtschafts-Service-Portal.NRW

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de