Aufstellen von Geldspielgeräten
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Um Spielgeräte in Deutschland aufstellen zu dürfen, benötigen Sie eine allgemeine Aufstellerlaubnis.
Bei der allgemeinen Aufstellerlaubnis handelt es sich um eine personenbezogene Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten.
Die Erlaubnis gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Zuständig für die Erlaubniserteilung ist das Ordnungsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Hauptniederlassung des Gewerbebetriebes liegt.
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Ansprechpartner
Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@grevenbroich.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grevenbroich
- Personalausweis/ Pass
- Führungszeugnis für Behörden der Belegart "O" - nicht älter als drei Monate (zu beantragen bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde)
- Gewerbezentralregisterauskunft (zu beantragen bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde)
- Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Auskunft in Steuersachen des Steueramtes der Wohnsitzgemeinde
- Handelsregisterauszug (Soweit im Handelsregister eingetragen)
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- Sozialkonzept
Im Einzelnen können noch gesonderte Unterlagen notwendig sein, die Ihnen bei der persönlichen Vorsprache erläutert werden.
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Grevenbroich
Verfahrensablauf
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Die Beantragung kann elektronisch erfolgen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Der Bearbeitungszeitraum richtet sich nach der Vollständigkeit der Unterlagen. Sobald diese vorliegen, erhalten Sie die Erlaubnis in der Regel nach einer Woche.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Grevenbroich
Wie viele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung).
Für jeden Aufstellungsort benötigen Sie eine Geeignetheitsbestätigung für den Ort, an dem Sie die Spielgeräte aufstellen möchten.
Zum Betrieb einer Spielhalle benötigen Sie außerdem eine Spielhallenerlaubnis.
Weitere Informationen
Hinweise für Grevenbroich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich