Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Um Spielgeräte in Deutschland aufstellen zu dürfen, benötigen Sie eine allgemeine Aufstellerlaubnis.

    Bei der allgemeinen Aufstellerlaubnis handelt es sich um eine personenbezogene Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten.

    Die Erlaubnis gilt für das gesamte Bundesgebiet.

    Zuständig für die Erlaubniserteilung ist das Ordnungsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Hauptniederlassung des Gewerbebetriebes liegt.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Grevenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02181/608-3299

    Fax: 02181/608-8276

    E-Mail: ordnungsamt@Grevenbroich.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 6

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    • Personalausweis/ Pass
    • Führungszeugnis für Behörden der Belegart "O" - nicht älter als drei Monate (zu beantragen bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde)
    • Gewerbezentralregisterauskunft (zu beantragen bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde)
    • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Auskunft in Steuersachen des Steueramtes der Wohnsitzgemeinde
    • Handelsregisterauszug (Soweit im Handelsregister eingetragen)
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
    • Sozialkonzept

    Im Einzelnen können noch gesonderte Unterlagen notwendig sein, die Ihnen bei der persönlichen Vorsprache erläutert werden.

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevenbroich

    Die Beantragung kann elektronisch erfolgen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

    Fristen

    Hinweise für Grevenbroich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grevenbroich

    Der Bearbeitungszeitraum richtet sich nach der Vollständigkeit der Unterlagen. Sobald diese vorliegen, erhalten Sie die Erlaubnis in der Regel nach einer Woche.

    Kosten

    Hinweise für Grevenbroich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich

    Wie viele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung).

    Für jeden Aufstellungsort benötigen Sie eine Geeignetheitsbestätigung für den Ort, an dem Sie die Spielgeräte aufstellen möchten.

    Zum Betrieb einer Spielhalle benötigen Sie außerdem eine Spielhallenerlaubnis.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de