Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Aufstellen von Geldspielgeräten

    Hinweise für Hilden

    Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02103/72324

    Fax: 02103/72608

    E-Mail: gewerbe@hilden.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1323

    Fax: +49 2103 72-85608

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    • vollständig ausgefüllt und unterschriebenes Antragsformular
    • Führungszeugnis nach Belegart 0
    • Für juristische Personen: einen Auszug aus dem Handelsregister sowie Führungszeugnisse für alle gesetzlichen Vertreter
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro)
    • Für juristische Personen: eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Ordnungsamt/Gewerbemeldestelle des Betriebssitzes)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Steueramtes/Stadtkasse
    • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes
    • Teilnahmebescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung nach § 33c Abs. 2 Nr. 2 der Gewerbeordnung (GewO)
    • Vorlage eines Sozialkonzeptes

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    § 33c Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 4 - 6 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Verwaltungsgebühren gemäß Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 12.14.

    • 1.800,00 € Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 und 2 GewO
    • 300,00 € Versagung der Erlaubnis nach § 33c Abs. 2 GewO

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de