Einbürgerung Ausstellung der Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 2 des GrundgesetzesOnline erledigen

    Einbürgerung Ausstellung der Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes

    Hinweise für Stemwede

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Für die Anspruchseinbürgerung wird ein achtjähriger rechtmäßiger Inlandsaufenthalt, der Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels (z. B. Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis), das Bekenntnis zum Grundgesetz, die Sicherstellung des Lebensunterhalts, keine strafrechtliche Verurteilungen, die Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und der Besitz deutscher Sprachkenntnisse verlangt.

    Personen, die mit einer deutschen Ehepartnerin oder einem deutschen Ehepartner verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer oder einem Deutschen leben, können bereits bei bestehender zweijähriger Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dreijährigem Inlandsaufenthalt eingebürgert werden. Asylberechtigte haben die Möglichkeit, bereits nach 6 Jahren im Wege einer Ermessenseinbürgerung eingebürgert zu werden.

    Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Stemwede - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Buchhofstraße 17

    32351 Stemwede

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    Mitzubringen sind in der Regel folgende Unterlagen:

    • der gültige Heimatpass, ggf. der gültige Aufenthaltstitel
    • Personenstandsurkunden im Original mit Übersetzung (ggf. mit Apostille oder Legalisation),
    • Verdienstabrechnungen und Arbeitsvertrag,
    • Lebenslauf
    • Krankenversicherungskarte
    • Ggf. Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Ggf. Bescheinigung über Sprachkurs und Integrationskurs
    • Ggf. deutsches Schulabschlusszeugnis.

    Darüber hinaus sind häufig weitere Unterlagen erforderlich.
    Bitte wenden Sie sich dazu direkt an den Bürgerservice der Gemeinde Stemwede oder die Einbürgerungsbehörde des Kreises Minden-Lübbecke.

    Formulare

    Hinweise für Stemwede

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede

    Rechtsgrundlage(n)

    Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stemwede

    Kosten

    Hinweise für Stemwede

    255,00 Euro, bei miteinzubürgernden minderjährigen Kindern pro Person 51,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de