Einbürgerung Ausstellung der Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Für die Anspruchseinbürgerung wird ein achtjähriger rechtmäßiger Inlandsaufenthalt, der Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels (z. B. Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis), das Bekenntnis zum Grundgesetz, die Sicherstellung des Lebensunterhalts, keine strafrechtliche Verurteilungen, die Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und der Besitz deutscher Sprachkenntnisse verlangt.
Personen, die mit einer deutschen Ehepartnerin oder einem deutschen Ehepartner verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer oder einem Deutschen leben, können bereits bei bestehender zweijähriger Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dreijährigem Inlandsaufenthalt eingebürgert werden. Asylberechtigte haben die Möglichkeit, bereits nach 6 Jahren im Wege einer Ermessenseinbürgerung eingebürgert zu werden.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Mitzubringen sind in der Regel folgende Unterlagen:
- der gültige Heimatpass, ggf. der gültige Aufenthaltstitel
- Personenstandsurkunden im Original mit Übersetzung (ggf. mit Apostille oder Legalisation),
- Verdienstabrechnungen und Arbeitsvertrag,
- Lebenslauf
- Krankenversicherungskarte
- Ggf. Kopie der Gewerbeanmeldung
- Ggf. Bescheinigung über Sprachkurs und Integrationskurs
- Ggf. deutsches Schulabschlusszeugnis.
Darüber hinaus sind häufig weitere Unterlagen erforderlich.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an den Bürgerservice der Gemeinde Stemwede oder die Einbürgerungsbehörde des Kreises Minden-Lübbecke.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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255,00 Euro, bei miteinzubürgernden minderjährigen Kindern pro Person 51,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen