Einbürgerung Ausstellung der Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 2 des GrundgesetzesOnline erledigen

    Einbürgerung Ausstellung der Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes

    Hinweise für Lübbecke

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Der Kreis Minden-Lübbecke ist zuständige Einbürgerungsbehörde für die im Kreisgebiet lebenden Ausländerinnen und Ausländer mit Ausnahme der Stadt Minden.

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 571 807-0

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de