Einbürgerung Ausstellung der Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes
Hinweise für Hille
Beschreibung
Hinweise für Hille
Für die Anspruchseinbürgerung wird ein achtjähriger rechtmäßiger Inlandsaufenthalt, der Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels (z. B. Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis), das Bekenntnis zum Grundgesetz, die Sicherstellung des Lebensunterhalts, keine strafrechtliche Verurteilungen, die Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und der Besitz deutscher Sprachkenntnisse verlangt.
Personen, die mit einer deutschen Ehepartnerin oder einem deutschen Ehepartner verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer oder einem Deutschen leben, können bereits bei bestehender zweijähriger Ehe oder Lebenspartnerschaft nach dreijährigem Inlandsaufenthalt eingebürgert werden. Asylberechtigte haben die Möglichkeit, bereits nach 6 Jahren im Wege einer Ermessenseinbürgerung eingebürgert zu werden.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Rechts- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-21630
Fax: 0571 807-31630
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hille
Die Feststellung, welche Unterlagen und Formulare Sie benötigen, ist erst im Beratungsgespräch möglich.
Für das Beratungsgespräch ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich.
Formulare
Hinweise für Hille
Voraussetzungen
Hinweise für Hille
Rechtsgrundlage(n)
Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hille
Fristen
Hinweise für Hille
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hille
Kosten
Hinweise für Hille
Die Gebühr beträgt im Regelfall 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR pro Person.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hille
Weitere Informationen
Hinweise für Hille
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Hille