Einbürgerung Ausstellung der Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 2 des GrundgesetzesOnline erledigen
Einbürgerung Ausstellung der Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255,00 EUR.
Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 EUR.
Für mit einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 EUR pro Person.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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