Einbürgerung Ausstellung der Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Wiedergutmachung nach Artikel 116 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes
Hinweise für Heiligenhaus
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Anträge auf Einbürgerungen werden in der Gemeinde gestellt, in der die antragstellende Person Ihren Hauptwohnsitz hat. In Heiligenhaus liegt die Zuständigkeit für Einbürgerungen beim Bürgerbüro. Einbürgerungsanträge werden der Kreisverwaltung Mettmann zur Entscheidung vorgelegt. Verschiedene gesetzliche Grundlagen sind maßgebend.
Nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erhalten die Einbürgerungsbewerberinnen/ Einbürgerungsbewerber in einem Informationsgespräch die Antragsunterlagen. Ihnen wird detailliert erklärt, welche Unterlagen sie ihrem Einbürgerungsantrag beizufügen haben.
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Ansprechpartner
I.2.2 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02056 13-0
E-Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de
erforderliche Unterlagen
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Für die Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antragsvordruck,
- Kopie des gültigen Passes mit gültiger Aufenthaltserlaubnis von jeder einzubürgernden Person,
- Nachweise zum Personenstand (Heirats- und Geburtsurkunden, Scheidungsurteile),
- Einkommensnachweise von jeder erwerbstätigen Person,
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse,
- Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse (Einbürgerungstest),
- gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten,
- gegebenenfalls Nachweis über geleistete Rentenversicherungsbeiträge,
- gegebenenfalls vier Versetzungszeugnisse oder das Schulabschlusszeugnis von jedem einzubürgernden schulpflichtigen Kind.
Fremdsprachigen Urkunden und sonstigen Unterlagen ist eine von einem allgemein in Deutschland anerkannten und vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen (siehe https://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen). Bei Vorlage einer internationalen Urkunde (gem. CIEC-Abkommen) kann auf eine Übersetzung verzichtet werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz
- § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz
- § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz
Verfahrensablauf
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Wenn Sie mit dem Gedanken spielen sich einbürgern zu lassen, prüfen Sie bitte vorab auf der Seite des Kreis Mettmannes (siehe Punkt "Erforderliche Unterlagen") ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Die Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber vereinbaren telefonisch unter +49 2056 -13 301 einen Termin für ein persönliches Informationsgespräch. Bei dem Informationsgespräch ist die Vorlage eines gültigen Ausweises sowie, falls vorhanden, der Aufenthaltstitel notwendig.
In diesem Gespräch erhalten sie die Antragsunterlagen sowie den Überweisungsträger für die Vorkasse in Höhe von 191,00 €/ 38,00 € und werden über die beizufügenden Dokumente informiert.
Sobald der Einbürgerungsantrag komplett ist, wird erneut telefonisch ein Termin zur Abgabe des Antrages im Bürgerbüro vereinbart.
In diesem Termin werden die kompletten Unterlagen entgegengenommen und vorgeprüft. Anschließend erfolgt durch das Fachpersonal im Bürgerbüro die Abgabe an den Kreis Mettmann.
Nach einigen Wochen erhält die antragstellende Person eine schriftliche Eingangsbestätigung vom Kreis Mettmann. Nach Eingang des Vorschusses und der Antragsunterlagen bei dem Kreis Mettmann bzw. der Kreiskasse wird von dem zuständigen Fachbereich Einbürgerungen der Einbürgerungsantrag geprüft. Dabei kann es im Einzelfall zur erneuten Anforderung von weiteren persönlichen Dokumenten, durch den Kreis Mettmann kommen, die zur Entscheidung über den Einbürgerungsantrag notwendig sind.
Nach abschließend erfolgter Prüfung erfolgt die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag, die in der Regel mit dem Ausstellen der Einbürgerungsurkunde einhergeht.
Nach einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten bis zu 1,5 Jahren erhalten die Einbürgerungsbewerber eine schriftliche Nachricht und einen Überweisungsträger für den Restbetrag in Höhe 64,00 €/ 13,00 € des Bürgerbüros Heiligenhaus und vereinbaren daraufhin telefonisch einen Termin zur Entgegennahme der Einbürgerungsurkunde im Bürgerbüro.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro individuell zwischen 15 und 60 Minuten.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Über den Antrag auf Einbürgerung wird durch den Fachbereich Einbürgerungen des Kreises Mettmann entschieden. Im Regelfall besteht erstmalig die Möglichkeit nach 5 Jahren legalem Aufenthalt im Bundesgebiet die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Einbürgerungen sind bis zum 18. Lebensjahr nur mit Zustimmung der Eltern möglich. Ab dem 16. Lebensjahr ist ein separater Antrag erforderlich. Auch hier ist nach vorheriger Terminabsprache vorab ein Informationsgespräch erforderlich.
Ansprechpartner ist im laufenden Einbürgerungsverfahren immer das für die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen zuständige Fachpersonal des Bürgerbüros der Stadt Heiligenhaus. Die Einbürgerungsurkunde wird nur einmal im Leben ausgestellt. Bei Verlust wird keine neue Einbürgerungsurkunde ausgestellt!
Sollte das Einbürgerungsverfahren abgelehnt werden, behält die Kreisverwaltung Mettmann die Vorauszahlung i.H.v. 191,00 € ein. Bei der Antragsabgabe des Einbürgerungsantrages im Bürgerbüro der Stadt Heiligenhaus, sind aktuelle Bilder notwendig, falls die antragstellende Person keine Bilder zur Hand hat, können diese in der Fotokabine im Bürgerbüro kurzfristig angefertigt werden. Vorzulegende Urkunden müssen in deutscher Sprache und als Original vorliegen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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