Wohnungsbauprämie

    Wohnungsbauprämie

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Wohnen ist für alle Menschen ein zentrales Grundbedürfnis. Wohnraum muss nicht nur in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, sondern auch individuellen Qualitätsansprüchen genügen.

    Damit die speziellen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung - insbesondere von Haushalten mit Kindern, älteren oder behinderten Menschen - erfüllt werden können, bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten beim Neubau oder bei bestehenden Wohnungen. Zum Beispiel für den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums, beim barrierefreien oder energieeffizienten Umbau, für die denkmalgerechte Erneuerung von Siedlungshäusern oder für die Umstrukturierung von Großwohnanlagen. Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen.

    Mit zwei Ausnahmen: Fördermittel für den barrierefreien Umbau von bestehenden Wohnungen können alle Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt auch für die denkmalgerechte und energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum in Wohnsiedlungen mit besonderem baulichem Wert.

    Der Fachbereich Finanzservice und städtisches Immobilien- / Flächenmanagement, Sachgebiet Märkte und Allgemeine Verwaltung, informiert und berät über die Gewährung zinsgünstiger Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohnraum-/Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Petersstraße 9

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: 21-wfb@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Planunterlagen, eine Gesamtkostenschätzung, Einkommensunterlagen

    Formulare

    Hinweise für Krefeld

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    • Die Stadt Krefeld bietet Ihnen eine unabhängige kostenfreie Beratung zu allen Förderangeboten des sozialen Wohnungsbaus an. Aus organisatorischen Gründen ist eine Terminvereinbarung zu einem Beratungsgespräch wünschenswert.
    • Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Bewilligung einer Förderung ist nach der Verwaltungsgebührenordnung kostenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Downloads
    • Handlungsleitfaden Wohnen - Krefelder Innenstadt
    • Förderung sozialer Wohnungsbau 2021
    • Wohnraumförderungsprogramm 2018 bis 2022 
    • Verwaltungsgebührensatzung
    Links

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de