Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft
Wenn Sie sich höchstens sechs Monate in einer Beherbergungsstätte aufhalten, müssen Sie bei Ihrer Ankunft einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben.
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Wer in Krankenhäuser, Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen wird, braucht sich nicht anzumelden, solange er für eine andere Wohnung im Inland gemeldet ist.
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
Für Personen, die ihrer Meldepflicht (z. B. wegen Gebrechlichkeit) nicht persönlich nachkommen können, haben die Leiter der Einrichtungen die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für den Sitz der Einrichtung zuständig ist. Die betroffenen Personen sind hiervon zu unterrichten.
Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für den Fall der Anmeldung:
- Personalausweis/Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung n. § 19 BMG
Formulare
Meldeschein oder elektronisches Meldescheinformular.
Voraussetzungen
Ausfüllen und Unterschreiben des Meldescheins in der Beherbergungsstätte
Als Ausländer haben Sie sich gegenüber den Leitern der Beherbergungsstätte oder ihren Beauftragten durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) auszuweisen, Anmeldung bei der Meldebehörde bei längerem Aufenthalt in der Beherbergungsstätte als 6 Monate.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 17, 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG )
Verfahrensablauf
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Fristen
bei Anmeldung am Tag der Ankunft bzw. nach 6 Monaten
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die fristgerechte Anmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Referat 20 am 23.06.2020
Stichwörter
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