Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft

    Hinweise für Espelkamp

    Wenn Sie sich höchstens sechs Monate in einer Beherbergungsstätte aufhalten, müssen Sie bei Ihrer Ankunft einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Leitungen eines Beherbergungsbetriebes oder eines Zelt- bzw. Campingplatzes sind verpflichtet, besondere Meldescheine vorzuhalten. Sie müssen jeden Gast, der übernachten will, dazu anhalten, der gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen und am Tag der Ankunft einen Meldeschein auszufüllen.

    Die Meldescheine müssen vom Gast handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben werden. Ausländische Gäste müssen sich durch Vorlage eines gültigen Identifikationsdokuments (Reisepass oder Passersatz) ausweisen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Wohnungsgeberbestätigung

    Formulare

    Meldeschein oder elektronisches Meldescheinformular.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Ausfüllen und Unterschreiben des Meldescheins in der Beherbergungsstätte

    Als Ausländer haben Sie sich gegenüber den Leitern der Beherbergungsstätte oder ihren Beauftragten durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) auszuweisen, Anmeldung bei der Meldebehörde bei längerem Aufenthalt in der Beherbergungsstätte als 6 Monate.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    §§ 17, 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp

    bei Anmeldung am Tag der Ankunft bzw. nach 6 Monaten

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Eine Anmeldung bei länger als sechs Monate dauernden Aufenthalten ist kostenfrei.

    Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden gemäß § 29 Absätze 2 und 3 sowie § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet. Diese Formulare sind auf eigene Kosten zu beziehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Die Meldescheine müssen die folgenden Daten enthalten:

    • den Tag der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise
    • den Familiennamen
    • den Vornamen
    • das Geburtsdatum
    • die Staatsangehörigkeit(en)
    • die Anschrift
    • Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 29 Absatz 2 Satz 2 Bundesmeldegesetz
    • Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen. Legen diese kein oder kein gültiges Dokument vor, ist dies auf dem Meldeschein zu vermerken.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Referat 20 am 23.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de