Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft

    Wenn Sie sich höchstens sechs Monate in einer Beherbergungsstätte aufhalten, müssen Sie bei Ihrer Ankunft einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Leitungen eines Beherbergungsbetriebes oder eines Zelt- bzw. Campingplatzes sind verpflichtet, besondere Meldescheine vorzuhalten. Sie müssen jeden Gast, der übernachten will, dazu anhalten, der gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen und am Tag der Ankunft einen Meldeschein auszufüllen.

    Die Meldescheine müssen vom Gast handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben werden. Ausländische Gäste müssen sich durch Vorlage eines gültigen Identifikationsdokuments (Reisepass oder Passersatz) ausweisen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4f81c06b750f39bd4d808b9dcc26c622

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Wohnungsgeberbestätigung

    Formulare

    Meldeschein oder elektronisches Meldescheinformular.

    Voraussetzungen

    Ausfüllen und Unterschreiben des Meldescheins in der Beherbergungsstätte

    Als Ausländer haben Sie sich gegenüber den Leitern der Beherbergungsstätte oder ihren Beauftragten durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) auszuweisen, Anmeldung bei der Meldebehörde bei längerem Aufenthalt in der Beherbergungsstätte als 6 Monate.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp

    Dauert der Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte länger als sechs Monate, muss sich der Gast innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Für Gäste auf Zelt- oder Campingplätzen gilt dies nur,

    • wenn sie in der Bundesrepublik nicht bereits gemeldet sind und
    • der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Die Meldescheine sind bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Tag der Ankunft folgt, aufzubewahren. Sie sind für die Polizei und für die zuständige Meldebehörde zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

    Es ist sicherzustellen, dass Unbefugte keine Einsicht in die Meldescheine bekommen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind sie innerhalb von drei Monaten zu vernichten.

    Verstöße gegen die Pflichten aus §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz können von der zuständigen Meldebehörde als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Die Meldescheine müssen die folgenden Daten enthalten:

    • den Tag der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise
    • den Familiennamen
    • den Vornamen
    • das Geburtsdatum
    • die Staatsangehörigkeit(en)
    • die Anschrift
    • Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 29 Absatz 2 Satz 2 Bundesmeldegesetz
    • Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen. Legen diese kein oder kein gültiges Dokument vor, ist dies auf dem Meldeschein zu vermerken.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Referat 20 am 23.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de