Angebote der Jugendarbeit
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Förderbedingungen
- In der Regel werden TN (Alter: ab 13 Jahre) mit Wohnsitz in Mönchengladbach gefördert (bis zu 20 % der TN können mitgefördert werden, auch wenn diese nicht in Mönchengladbach, sondern in einer angrenzenden Kommune wohnhaft sind; maximal aber 10 Personen).
- Ehrenamtliche Betreuungspersonen werden wie TN bezuschusst; diese werden auch gefördert, wenn sie nicht in Mönchengladbach wohnhaft sind (es wird 1 Betreuungsperson pro 6 geförderte TN berücksichtigt, bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen können auch 2 Personen pro 6 geförderte TN berücksichtigt werden).
- Die Maßnahme muss von qualifizierten Kräften durchgeführt werden (Qualifikation oder Erfahrung im jeweiligen Themenfeld); eine verantwortliche Leitungsperson muss benannt werden.
- Mindestens 3 Personen müssen an einer Maßnahme teilnehmen.
- Beim Betreuungsschlüssel ist ein Verhältnis von mindestens 1 Betreuungsperson pro 12 TN zu gewährleisten.
- Bei Maßnahmen mit TN unterschiedlichen Geschlechts ist grundsätzlich Betreuungspersonal unterschiedlichen Geschlechts zu gewährleisten (sollte eine Maßnahme dadurch nicht stattfinden können, sind individuelle Regelungen mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie abzustimmen).
- Es werden maximal 5 Tage pro Maßnahme gefördert.
- Bildungsarbeit nach 23.00 Uhr wird bei der Förderung nicht berücksichtigt.
- Pro Person und Jahr können maximal 25 Schulungstage gefördert werden.
Höhe des Zuschusses
Die Schulungsmaßnahmen werden mit Förderpauschalen je Tag und TN wie folgt bezuschusst:
- mindestens 2,5 Zeitstunden Bildungsarbeit (Halbtagesveranstaltungen) mit bis zu 6,00 €
- mindestens 5 Zeitstunden Bildungsarbeit ohne Übernachtung (Tagesveranstaltung) mit bis zu 12,00 €*
- mindestens 5 Zeitstunden Bildungsarbeit mit Übernachtung mit bis zu 24,00 €*
Maßnahmen mit mindestens 12 Zeitstunden Bildungsarbeit und mindestens 1 Übernachtung werden pauschal mit bis zu 54,00 € je TN bezuschusst.
*Werden an einzelnen Tagen mehr als 5 Schulungsstunden durchgeführt, können die Mehrstunden mit den Tagen "verrechnet" werden, an denen weniger Bildungsstunden stattfinden - entscheidend ist die Gesamtsumme der Bildungsstunden und die Anzahl der Übernachtungen.
Die Summe der möglichen Förderpauschale beträgt maximal 100 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
-
Ausgefülltes Antragsformular (dieses beinhaltet u.a. ein Kurzkonzept/Programm für die geplante Maßnahme, inklusive der gewählten Methoden und Ziele)
Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den "Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach".
Formulare
Hinweise für Mönchengladbach
Voraussetzungen
Hinweise für Mönchengladbach
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Mönchengladbach
Verfahrensablauf
Hinweise für Mönchengladbach
Fristen
Hinweise für Mönchengladbach
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Mönchengladbach
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Mönchengladbach
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach