Bauaufsichtliche Zustimmung

    Bauaufsichtliche Zustimmung

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 7 BauO NRW).

    Durch die Teilung des Grundstücks darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW widerspricht oder die den Festsetzungen des Bebauungsplans zuwiderlaufen. 

    Die Zuständigkeit richtet sich nach den Bauaufsichtsbezirken der Verwaltungssachbearbeitung, zu finden unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".

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    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

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    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Die Teilungsgenehmigung ist in Textform unter Vorlage eines von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellten Lageplanes zu beantragen. Hierzu ist das entsprechende Formular unter dem Punkt "Weiterführende Information" zu verwenden.

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    § 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Paderborn

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de