Zuwendungen bei MehrlingsgeburtenOnline erledigen

    Zuwendungen bei Mehrlingsgeburten

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.

    Elterngeld wird volle 12 Monate gezahlt. Zwei zusätzliche "Partnermonate" geben insbesondere Vätern einen Anreiz, Elternzeit zu nehmen.

    Alleinerziehende erhalten volle 14 Monate Elterngeld, sofern sie das alleinige Sorgerecht oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

    Eltern können auch zeitgleich Elterngeld beziehen; dann verkürzt sich der Bezugszeitraum entsprechend, zum Beispiel auf 7 Monate für beide Partner.

    Der Bezugszeitraum kann aber auch auf 24 beziehungsweise 28 Monate verdoppelt werden, allerdings werden dann die monatlichen Zahlungen halbiert.

    Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am monatlich verfügbaren Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und das nach der Geburt wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent dieses Voreinkommens.

    Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich.

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 42/1 - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
    • Geburtsbescheinigung des Kindes/der Kinder für Elterngeld,
    • Lohnnachweise der letzen 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes beziehungsweise vor Mutterschutzbeginn,
    • Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld,
    • Arbeitszeitbescheinigung des Arbeitgebers bei Teilzeitbeschäftigung während des Elterngeldbezuges beziehungsweise Erklärung über die Arbeitszeit bei Selbständigen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de