Nutzungsänderung von Denkmalen

    Nutzungsänderung von Denkmalen

    Hinweise für Bünde

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Denkmäler werden in der Denkmalliste der Stadt Bünde geführt.

    Die Eintragung erfolgt von Amts wegen, auf Anregung des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes nach Anhörung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

    Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Darüber hinaus sollen sie der Öffentlichkeit im Rahmen der Zumutbarkeit zugänglich gemacht werden.

    Bezüglich möglicher Förderungen informiert die untere Denkmalbehörde.

    Veränderungen an Baudenkmälern, auch solche, für die keine Baugenehmigung erforderlich sind, bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde der Stadt Bünde.

    Auch bauliche Veränderungen in der näheren Umgebung eines Baudenkmals, zum Beispiel der Neubau eines Wohnhauses, bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    Formulare

    Hinweise für Bünde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bünde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bünde

    Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Bünde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bünde

    Es ist sinnvoll, vor Beantragung von Umbaumaßnahmen an Denkmälern oder Neubauprojekten im Sichtbereich von Denkmälern die Wünsche mit der unteren Denkmalbehörde der Stadt Bünde zu besprechen, damit mögliche denkmalrelevante Auflagen in die Planung einbezogen werden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de