Nutzung von geförderten Wohnraum
Beschreibung
Hinweise für Köln
Geförderter Wohnraum, egal ob schon bestehend oder neu, unterliegt einem besonderen gesetzlichen Schutz. Wenn Sie diesen Wohnraum anders als zum Wohnen nutzen lassen möchten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung. Genehmigungen werden nur in Ausnahmefällen erteilt. Das öffentliche Interesse an der Nutzung des Wohnraumes durch wohnberechtigte Bürger überwiegt in der Regel.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- formloser Antrag auf Zweckentfremdung
Voraussetzungen
- Eine Genehmigung zum Leerstehenlassen über drei Monate, wenn eine Sanierung/ Modernisierung vorgenommen werden soll oder
- wenn eine Vermietung nicht möglich ist und auch eine Freistellung von Belegungsbindungen nicht zu einer Vermietung führen würde
- die zuständige Stelle entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen
- sie kann einen angemessenen Geldausgleich oder
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag bei der zuständigen Stelle ihres Wohnortes persönlich oder schriftlich stellen, in deren Zuständigkeitsbereich der betroffene geförderte Wohnraum liegt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen. Im Falle einer Genehmigung wird in der Regel die Rückführung der auf die Wohnung entfallenden öffentlichen Mittel sowie die Zahlung einer Abstandssumme verlangt.
Hinweise (Besonderheiten)
Verstöße gegen die Nutzung von Wohnraum stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld bis zu 500.000 € geahndet werden können.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023