Zweckentfremdung von Wohnraum
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Soll öffentlich geförderter Wohnraum zu einem anderen Zweck genutzt (z.B. Umnutzung in Geschäftsräume oder gewerbliche Vermietung von Zimmern) und somit nicht mehr als Wohnzweck genutzt werden, so muss die zuständige Stelle dies genehmigen. Diese Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- begründende Unterlagen bei leerstehenden Wohnraum über drei Monate hinaus und bei Freistellung
- Mietvertrag und WBS bei Neuvermietung / Überlassung
- ggfls. abweichender Wohnberechtigungsschein (WBS) bei Freistellung bzw. Nachweis über das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (z.B. Einkommensnachweis, welcher vom Arbeitgeber auszufüllen ist, letzte(r) Einkommensteuerbescheid/-erklärung und letzter steuerlich anerkannter Gewinn bzw. Nachweis über Steuerbescheid bei Gewerbetreibenden/Selbstständigen). und ggfs. weitere begründende Unterlagen
- weitere benötigte Nachweise werden ggfls. von der zuständigen Stelle angefordert.
Voraussetzungen
- Eine Genehmigung zum Leerstehenlassen über drei Monate, wenn eine Sanierung/ Modernisierung vorgenommen werden soll oder
- wenn eine Vermietung nicht möglich ist und auch eine Freistellung von Belegungsbindungen nicht zu einer Vermietung führen würde
- die zuständige Stelle entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen
- sie kann einen angemessenen Geldausgleich oder
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Der Antrag kann online gestellt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
- 3 Wochen
Kosten
Hinweise für Krefeld
- für die Genehmigung der Zweckenfremdung: 200,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Krefeld
Im Fall einer Genehmigung wird in der Regel die Rückführung der auf der Wohnung noch lastenden öffentlichen Mittel sowie die Zahlung einer Abstandssumme verlangt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023
Stichwörter
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