Antrag auf Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen Bewilligung

    Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen beantragen

    Wenn Sie Kinder im Rahmen von Aufführungen oder Veranstaltungen beschäftigen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Für die Teilnahme an Maßnahmen der öffentlich geförderten Kinder- und Jugenderholung wird von den Trägern ein Teilnahmebeitrag erhoben. Dieser Teilnahmebeitrag kann vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Antrag des Teilnehmenden bezuschusst oder übernommen werden, sofern ihm / ihr die Belastung nicht zuzumuten ist und die Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist. Die Übernahme bzw. die Teilübernahme des Beitrags geschieht im Wege der Einzelfallförderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Hierbei sind per Ratsbeschluss festgesetzte Förderungshöchstbeträge zu beachten

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c46412760b4026ac16444a021b87f2c8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Personalausweis (bei Online-Antrag) Antrag auf Zuschuss zu einer Kinder- und Jugenderholungsmaßnahme Nachweis über das Einkommen (vollständige Bewilligungsbescheide Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag usw.) Nachweis über anderes Einkommen (Lohn, Renten, usw., dann auch Nachweis über Unterkunftskosten, Verbindlichkeiten, Versicherungen und ähnliche Ausgaben)

    Formulare

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Sie müssen bereits vor Aufnahme der Beschäftigung einen Antrag auf Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit stellen.
    • Sie müssen die gesetzlichen Bestimmungen der Beschäftigung beachten.
    • Sie müssen eine schriftliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten sowie eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) anfügen.
    • Sie müssen eine Bescheinigung der Schule, dass keine Gefahr schlechterer Schulleistungen besteht, anfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mönchengladbach

    § 6 Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) - Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen

    https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__6.html

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mönchengladbach

    Einen Antrag auf Ausnahme vom Verbot der Kinderarbeit können Sie schriftlich stellen. Das Verfahren ist wie folgt:

    • Füllen Sie den Antrag aus
    • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen
      - schriftliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten,
      - die ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) und
      - die Bescheinigung der Schule bei.
    • Die zuständige Stelle prüft den Antrag und entscheidet, ob der Antrag bewilligt werden kann.
    • Der vollständige Antrag sollte rechtzeitig - mindestens 10 Tage vor Beginn der Beschäftigung vorliegen.
    • Unvollständig eingereichte Anträge können nicht beschieden werden; gegebenenfalls erfolgt eine Ablehnung des Antrags. Einige Informationen zur Veranstaltung (beispielsweise Ort, Zeit, Beschreibung der Veranstaltung) können Sie jedoch zur Vorabprüfung über den Onlinedienst übermitteln.
    • Abschließend erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid durch die zuständige Stelle.
    • Sie dürfen das Kind erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beschäftigen. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Die Beschäftigung von Kindern ohne behördliche Bewilligung ist verboten und kann entsprechend den Tatumständen nach den Bußgeld- und Strafvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes geahndet werden.

    Fristen

    Der vollständige Antrag sollte mindestens 10 Tage vor Beginn der Beschäftigung vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen 3 und 10 Tagen.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie dürfen das Kind erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beschäftigen. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich. Die Beschäftigung von Kindern ohne behördliche Bewilligung ist verboten und kann entsprechend den Tatumständen nach den Bußgeld- und Strafvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes geahndet werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) der Freien und Hansestadt Hamburg   am 28.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de