Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
Ist die Adoption eines im Ausland lebenden Kindes möglich, werden die Adoptionsbewerber von der Auslandsvermittlungsstelle aufgefordert, zu erklären, dass sie bereit sind, dieses Kind zu adoptieren . Dieser Prozess muss begleitet werden.
Beschreibung
Hinweise für Unna
Die Adoptionsvermittlungsstellen der Stadt Unna, der Stadt Schwerte und des Kreises Unna haben sich zu einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle zusammengeschlossen. Unser Zuständigkeitsbereich umfasst die Städte / Gemeinden Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Schwerte und Unna. Wir sind Ihre Ansprechpartner*innen, wenn
- Sie ein Kind adoptieren möchten
- Sie ihr Kind zur Adoption freigeben möchten
- Sie Ihr Stiefkind adoptieren möchten
Unser Angebot
- Wir begleiten Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, in ihrer Entscheidungsfindung
- Wir begleiten und beraten Adoptiveltern während der gesamten Dauer des Adoptionsverfahrens und nach erfolgter Adoption
- Wir nehmen dem Gericht gegenüber gutachterlich Stellung zur beantragten Adoption
- Wir beraten, überprüfen und schulen Adoptivbewerber
- Wir beraten Eltern, für deren Kinder die Ersetzung ihrer Einwilligung zur Adoption beantragt worden ist (§ 51 KJHG).
Vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beurkundung muss die Identität nachgewiesen werden. Sie müssen sich daher mit einem Personalausweis, Reisepass oder vergleichbaren Dokumenten ausweisen können.
Voraussetzungen
- Sie haben einem Kindervorschlag im Rahmen eines internationalen Adoptionsverfahrens zugestimmt.
- Die Auslandsvermittlungsstelle muss Sie im Rahmen des Adoptionsverfahrens aufgefordert haben, eine Erklärung nach § 7 Abs. 1 AdÜbAG abzugeben und Sie müssen bereit sein, dass Ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
Verfahrensablauf
- Wenn die Auslandsvermittlungsstelle Sie aufgefordert hat, eine Erklärung nach § 7 Abs. 1 AdÜbAG abzugeben und Sie bereit sind, dass Ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren, wenden Sie sich an die Stelle bei der Sie die Beurkundung vornehmen lassen möchten.
Am günstigsten ist es, wenn mit der Stelle die die Urkunde aufnehmen soll ein Termin vereinbart wird. Vor der Beurkundung informiert die Person die die Urkunde aufnimmt über die rechtlichen Folgen, die die Beurkundung hat. - Die Beurkundung kann in der Regel sofort erfolgen.
- Die Urkunde wird an die Auslandsvermittlungsstelle übersandt.
Fristen
Wenn die Auslandsvermittlungsstelle Sie zur Beurkundung Ihrer Erklärung auffordert, setzt diese Ihnen eine Frist bis zu der die Beurkundung erfolgen muss. Können Sie diese Frist aus zwingenden Gründen nicht einhalten, wollen das Ihnen vorgeschlagene Kind aber adoptieren, müssen Sie sich für eine Fristverlängerung an die Auslandsvermittlungsstelle wenden.
Bearbeitungsdauer
Die erforderlichen rechtlichen Belehrungen und Fragen, die ggf. vor der Beurkundung gestellt werden sollen, erfordern einen zeitlichen Aufwand. Der Zeitaufwand ist in jedem Einzelfall anders. Hinzu kommt eine eventuelle Wartezeit vor Ort.
Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.
Kosten
Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann das Notariat vor einer Beurkundung mitteilen.
Die öffentliche Beurkundung der Erklärung vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Erklärung zur Bereitschaft ein Kind zu adoptieren, muss öffentlich beurkundet werden. Das ist in einem Notariat und in einem Jugendamt möglich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 05.02.2021
Stichwörter
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