Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Verwendung des kommunalen Wappens

    Hinweise für Willich

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Das Wappen der Stadt Willich ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Verwendung durch andere Personen oder Stellen ist nur mit Einzelgenehmigung durch den Bürgermeister der Stadt Willich zulässig. Die Stadt Willich ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens zu gestatten. Das Stadtwappen ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen. Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens ist erforderlich. Für die konkrete Verwendung ist allerdings vorher eine Genehmigung zu beantragen.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlen/Gebäudemanagement

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    • Formloser Antrag, schriftlich per Mail oder Post
    • Darstellung des Nutzungszweckes
    • visuelle Skizzierung der Einbindung des Wappens bei Drucksachen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    • 5 Tagen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de