Verwendung des kommunalen Wappens GenehmigungOnline erledigen

    Verwendung des kommunalen Wappens

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Das Wappen der Stadt Krefeld ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Verwendung durch andere Personen oder Stellen ist nur mit Einzelgenehmigung durch den Oberbürgermeister der Stadt Krefeld zulässig.

    Die Stadt Krefeld ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens zu gestatten. Das Stadtwappen ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen. Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens ist erforderlich.

    Für die konkrete Verwendung ist allerdings vorher eine Genehmigung zu beantragen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltungssteuerung und -service

    Adresse

    Hausanschrift

    St. Töniser Straße 60

    47803 Krefeld

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Darstellung des Nutzungszweckes, visuelle Skizzierung der Einbindung des Wappens bei Drucksachen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Der Antrag kann online gestellt werden. 

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de