Kinderreisepass Meldung wegen Fund
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als 10,00 € wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z. B. Kreditkarte, Schlüssel), dann geben Sie es bitte im Fundbüro ab. Sofern es Hinweise auf den Eigentümer gibt, wird dieser benachrichtigt. Bekommt der Eigentümer die Fundsache zurück, haben Sie Anspruch auf Finderlohn (5 % des Wertes). Wenn der Eigentümer sich innerhalb von sechs Monaten nicht meldet, können Sie als Finder die abgegebene Fundsache erhalten. Dies gilt jedoch nicht für Mobiltelefone.
Sie sind als Finderin bzw. Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10 € dem zuständigen Fundbüro zu melden!
Sie haben etwas verloren?
Vielleicht ist Ihr verlorengegangenes oder auch gestohlenes Eigentum im Fundbüro abgegeben worden. Dort wird vom Armband bis zur Zahnspange alles gesammelt, was verloren gehen kann.
Die Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden. Je nach Wert des Fundgegenstandes können Aufbewahrungsgebühren berechnet werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
§§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Fundsachen können Sie telefonisch oder persönlich, nach vorheriger Terminabsprache, direkt im Rathaus melden. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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