Kinderreisepass Meldung wegen Fund
Hinweise für Emsdetten
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.
Noch vorhandene gültige Kinderausweise können weiterhin für eine Auslandsreise benutzt werden, soweit der ausländische Staat diese weiterhin anerkennt.
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder bis 12 Jahre in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.
Welche Staaten einen Kinderreisepass unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie bitte beim Bürgerbüro bzw. auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.
Ein noch gültiger Kinderreisepass kann verlängert bzw. aktualisiert (neues Passbild) werden.
Die Verlängerung bzw. Aktualisierung eines ungültigen Kinderreisepasses ist nicht möglich.
Antragsberechtigte:
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden.
Können nicht beide Elternteile persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, ist eine schriftliche Zustimmung vorzulegen. Hierzu verwenden Sie bitte unten stehendes Formular Einverständniserklärung zur Beantragung eines Kinderpasses.
In jedem Fall jedoch muss das betreffende Kind ebenfalls bei der Antragstellung dabei sein.
Gültigkeitsdauer:
1 Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag.
Hinweis:
Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 ersatzlos abgeschafft. Auch die Verlängerung von noch gültigen Kinderreisepässen ist dann nicht mehr möglich. Ab dem 01.01.2024 können nur noch Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern
- Einverständniserklärung (siehe unten)
- 1 biometrietaugliches Passfoto
- Geburtsurkunde der Kinder
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Erst- bzw. Neuausstellung: 13 Euro
- Verlängerung bzw. Aktualisierung: 6 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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