Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen - Übersicht
Wenn Sie infolge einer Schädigung hilflos sind, können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
- Abrechnung der Krankenhilfe nach dem AsylbLG bzw. SGB V
- Hilfe in Alten- und Pflegeheimen (Antragsannahme)
- Finanzierung des Mahlzeitendienstes auf Rädern
- Hilfe für Gehörlose (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR)
- Blindenhilfe und Landeshilfe für hochgradig Sehschwache (Antragsannahme und Weiterleitung an den LVR)
- Leistungen für Kriegsopfer (LAG)
Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen zur Feststellung der Hilflosigkeit (Gutachten des medizinischen Dienstes der Kranken-/Pflegekasse, falls vorhanden)
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
- Hilflosigkeit muss vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
Die Prüfung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine schädigungsbedingte Hilflosigkeit vorliegt, erfolgt in der Regel im Wege einer versorgungsärztlichen Begutachtung (unter Umständen im Rahmen eines Hausbesuchs).
Fristen
Hinweise für Kleve
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kleve
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.11.2020