Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan
Beschreibung
Hinweise für Werne
Die Planentwürfe werden in analoger Form im jeweiligen Beteiligungszeitraum, der im Amtsblatt der Stadt Werne, auf der Homepage der Stadt Werne sowie in der Lokalpresse veröffentlich wird, im Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 1 zu den Geschäftszeiten der Verwaltung ausgelegt. Zusätzlich werden die Planunterlagen inkl. aller notwendigen Gutachten in das Internet eingestellt.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit Stellung zu den ausgelegten Planungen zu beziehen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).
Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Werne
Fristen
Hinweise für Werne
Es sind die Fristen des jeweiligen Beteiligungsschrittes zu beachten. Der Beteiligungszeitraum wird im Amtsblatt der Stadt Werne, in der Lokalpresse und auf der Homepage veröffentlicht. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen ist auch über den Link nach Auswahl des entsprechenden Verfahrens einsehbar.
Nicht fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB im Rahmen der Abwägung unberücksichtigt bleiben.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Werne
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und Inhalt der abgegebenen Stellungnahme ab und ist nicht pauschal zu beziffern.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021
Stichwörter
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