Flächennutzungsplan Änderung

    Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan

    Hier finden Sie Informationen zum Änderungsverfahren eines Flächennutzungsplans

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Bei den Bebauungsplänen wird zwischen qualifizierten, vorhabenbezogenen und einfachen unterschieden.

    Die Verabschiedung findet immer als gemeindliche Satzung statt, was bedeutet, dass Bebauungspläne Rechtsnormen sind. Zudem regeln sie die Nutzung von Grundstücken auf dem Gebiet der entsprechenden Gemeinde.

    Bei einem Flächennutzungsplan handelt es sich um einen städtebaulichen Rahmenplan ohne Rechtsansprüche. Vielmehr geht es dabei um einen vorbereitenden Bauleitplan.

    Der Bauleitplan beinhaltet dagegen Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Ein Bauleitplan umfasst die städtebauliche Nutzung einzelner Flächen. Das sind beispielsweise Flächen für die gewerbliche Nutzung, Wohnbau- oder Verkehrsflächen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_872e0ade9e85c3a25fc1603a4e38bc00

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    Version

    Technisch geändert am 05.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauen und Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-0

    Fax: 05235 504-227

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).

    Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
    2. Erarbeitung des Plankonzepts
    3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    5. Überarbeitung des Plankonzepts
    6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
    7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
    8. öffentliche Auslegung
    9. Prüfung der Stellungnahmen
    10. Abwägung, Beschluss
    11. Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
    12. Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung

    Fristen

    Die aus der ortsüblichen Bekanntmachung zu den einzelnen Verfahrensschritten ersichtlichen Termine der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen sind zu beachten. Für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Höhere Verwaltungsbehörde besteht eine Frist von drei Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme ab. Kleinere Änderungen benötigen einige Monate, größere Änderungen i.d.R. ein bis zwei Jahre.

    Kosten

    Die Kosten des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Blomberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de