Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Bei den Bebauungsplänen wird zwischen qualifizierten, vorhabenbezogenen und einfachen unterschieden.
Die Verabschiedung findet immer als gemeindliche Satzung statt, was bedeutet, dass Bebauungspläne Rechtsnormen sind. Zudem regeln sie die Nutzung von Grundstücken auf dem Gebiet der entsprechenden Gemeinde.
Bei einem Flächennutzungsplan handelt es sich um einen städtebaulichen Rahmenplan ohne Rechtsansprüche. Vielmehr geht es dabei um einen vorbereitenden Bauleitplan.
Der Bauleitplan beinhaltet dagegen Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Ein Bauleitplan umfasst die städtebauliche Nutzung einzelner Flächen. Das sind beispielsweise Flächen für die gewerbliche Nutzung, Wohnbau- oder Verkehrsflächen.
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Ansprechpartner
Bauen und Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-0
Fax: 05235 504-227
erforderliche Unterlagen
Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).
Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
- Erarbeitung des Plankonzepts
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Überarbeitung des Plankonzepts
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
- Genehmigung durch höhere Verwaltungsbehörde
- Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021
Stichwörter
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