Flächennutzungsplan ÄnderungOnline erledigen

    Flächennutzungsplan Änderung

    Hier finden Sie Informationen zum Änderungsverfahren eines Flächennutzungsplans

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne, sind aufzustellen bzw. zu ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (vgl. §1 Abs. 3 BauGB). Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.

    Bürgerinnnen und Bürger haben die Möglichkeit, über einen Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich anzuregen (meist wahrscheinlich bei gleichzeitiger Anregung der Aufstellung/Änderung/Aufhebung eines Bebauungsplanes). Die Bürgeranregung wird dem Planungsausschuss mit einer Stellungnahme der Verwaltung zur Beratung über die Aufnahme ins Arbeitsprogramm des Geschäftsbereiches Stadtplanung vorgelegt.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verfahrensbetreuung Bauleitplanung

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Flächennutzungsplan und Begründung inkl. Angaben nach § 2 a BauGB (Umweltbericht).

    Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Wohnsitz innerhalb der Gemeinde seit mindestens drei Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Der Antrag kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift gestellt werden.

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Der Antrag nach § 24 GO NRW muss 14 Tage vor der sachlich beratenden Fachausschusssitzung (Planungsausschuss) eingehen, ansonsten erfolgt die Beratung in der nächsten Sitzung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer hängt ab von der Komplexität der Probleme ab. Kleinere Änderungen benötigen einige Monate, größere Änderungen i.d.R. ein bis zwei Jahre.

    Kosten

    Die Kosten des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Allgemeine Informationen zum Flächennutzungsplan

    Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar (§ 5 Abs. 1 BauGB). Er hat die Aufgabe, die verschiedenen Nutzungsansprüche wie Wohnen, Gewerbe, Grün, Verkehr usw. zu koordinieren, zu steuern und zu einem abgewogenen Gesamtkonzept zusammenzuführen.

    Der FNP hat gegenüber den Bürger:innen noch keine Rechtsverbindlichkeit. Die Planungsabsichten werden erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilgebiete der Gemeinde verbindlich. Diese müssen sich aus dem FNP entwickeln.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de