Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter
Hinweise für Löhne
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die Betriebsfortführungsgestattung kann wie folgt beantragt werden:
- online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW)
- persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises und der Sterbeurkunde
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gemäß Tarifstelle 10.1.1.11.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von 50,00 bis 1.000,00 EUR zur Entscheidung über die Gestattung der Fortführung des Betriebes durch eine stellvertretende Person nach § 35 Abs. 2 GewO.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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