Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

    Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    nicht angegeben

    Online-Dienst

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    ID: L100002_5c70752de1d279de00dcc0db71a5fc3d

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    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Die Betriebsfortführungsgestattung kann wie folgt beantragt werden:

    • online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW)
    • persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises und der Sterbeurkunde

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Löhne

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Gemäß Tarifstelle 10.1.1.11.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Aufwand im Einzelfall in Höhe von 50,00 bis 1.000,00 EUR zur Entscheidung über die Gestattung der Fortführung des Betriebes durch eine stellvertretende Person nach § 35 Abs. 2 GewO.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de