Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen WiderrufOnline erledigen

    Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Widerruf

    Hinweise für Hamm

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    Hinweise für Hamm

    Damit von Tankanlagen mit Heizöl und Diesel keine Gefahr für den Boden und das Grundwasser ausgeht, müssen sie regelmäßig durch Sachverständige geprüft werden. Dies betrifft auch alle anderen Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe - beispielsweise Lösemittel, Farben oder Lacke - gelagert werden.

    Auch Speditionen beziehungsweise Betreiber von betriebseigenen Tankstellen oder Lagertanks sind verpflichtet, die Prüfungen nach § 46 der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) durchführen zu lassen.

    Hier kann die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen / einer privaten Heizölverbraucheranlage angezeigt werden (gem. § 40 AwSV):

    >> Zum Onlineantrag

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    >> hier .

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    Technisch geändert am 09.07.2022

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    Deutsch

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    Umweltamt

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    59065 Hamm

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    Telefon Festnetz: 02381 17-7101

    Fax: 02381 17-2931

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    Technisch geändert am 14.12.2021

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    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 12.10.2023

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