- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
- Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
- Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Was ist zu beachten?
Im Ausland geschlossene Ehen sind auch in Deutschland gültig, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von einer zuständigen Stelle vorgenommen worden ist.
Manche Staaten fordern von deutschen Staatsangehörigen ein Ehefähigkeitszeugnis, das das Standesamt des Wohnsitzes ausstellt. Zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses und Auskunft, welche Unterlagen mit dem Antrag vorzulegen sind, sprechen Sie bitte persönlich beim Standesamt vor.
TIPP:
Nach der Eheschließung lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst durch die zuständigen Behörden im Ausland beglaubigen, z. B. mit einer Apostille der ausländischen Behörde oder einer Legalisation durch die Deutsche Botschaft im Ausland. Wenn mindestens ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Da es im Ausland häufig nicht die in den deutschen Gesetzen vorgesehenen Wahlmöglichkeiten zur Namensführung in der Ehe gibt, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrem Ehegatten und Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen und ggf. eine gemeinsame Namenserklärung abgeben (soweit gewünscht und im Einzelfall notwendig).
Bei längerem (z. B. beruflichem) Auslandsaufenthalt besteht auch die Möglichkeit, Erklärungen zur Namensführung bei der deutschen konsularischen Vertretung im Ausland abzugeben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
Auskunft über die erforderlichen Unterlagen gibt Ihnen die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen ausländischen Staates in der Bundesrepublik Deutschland, in dessen Hoheitsgebiet Sie heiraten wollen.
(siehe www.auswaertiges-amt.de - Ausländische Vertretungen)
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 11 Abs. 1 EGBGB
- Art. 13 Abs. 14 EGBGB
- Art. 17b EGBGB
- § 34 PStG
- § 39 PStG
- § 41 PStG
Verfahrensablauf
- Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
- Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Hamm
Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: 21,00 €
Beglaubigte Abschrift vom als Eheregister fortgeführten Familienbuch: 10,00 €
Stammbuch der Familie je nach Modell ca. zwischen 16,00 € und 40,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen
Stichwörter
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