Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne InlandswohnsitzOnline erledigen

    Eheschließung (Durchführung)

    • Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
    • Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Im Gegensatz zur Anmeldung der Eheschließung kann die Durchführung der Eheschließung in jedem deutschen Standesamt erfolgen. Im Regelfall finden Eheschließungen in den Trauzimmern des Standesamtes statt. Eine Eheschließung kann aber auch direkt nach der Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung im Büro des Standesbeamten erfolgen.

    Wichtig: Es kann kein Termin für eine Bürohochzeit vereinbart werden, da diese immer nur im Anschluss der Anmeldung der Eheschließung erfolgen kann. Hier findet aber keine feierliche Zeremonie, sondern lediglich der amtliche Teil einer Eheschließung findet im Rahmen der Entgegennahme der Anmeldung statt. Das ist die sogenannte "Blitzhochzeit" oder "Schreibtischtrauung".

    Im Standesamt Dortmund können Trauungen sowohl im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten (bzw. Terminschienen) des Standesamtes, als auch im Bereich der sog. "Servicezeiten" (außerhalb der Öffnungszeiten) in städtischen Trauzimmern oder in einem Ambientetrauort durchgeführt werden, sofern der gewünschte Trauort zur Verfügung steht.

    Trauungen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten in den städtischen Trauzimmern möglich:

    • Montags und Dienstags von 13.30 Uhr - 16.00 Uhr (letzte Trauung um 15.30 Uhr)
    • Donnerstags von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr (letzte Trauung um 16:30 Uhr)
    • Mittwochs und Freitags von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr (letzte Trauung um 11.30 Uhr)

    Bürotrauungen:

    Sie können im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsprache im Standesamt, wenn es zeitlich passt, Direkt im Anschluss an die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung im Büro des Standesamtes heiraten. Diese Trauung findet ohne Trauzeugen, Gäste, Fotografen etc. statt und dient lediglich der Beurkundung der Eheschließung. Termine "nur" zur Durchführung einer Bürohochzeit werden nicht vereinbart, da dieses Produkt ausschließlich mit der Anmeldung der Eheschließung zusammenhängt.

    Servicetrauungen:

    Servicetrauungen werden außerhalb der städtischen Öffnungszeiten sowohl im alten und neuen Rathaus als auch in einigen Bezirksverwaltungsstellen durchgeführt.

    Ambientetrauungen:

    Ambientetrauungen finden ausschließlich in den durch das Standesamt Dortmund angegebenen Ambientetrauorten statt. Andere Räumlichkeiten stehen nicht zur Verfügung und können (auch nicht gegen Aufpreis) zugelassen werden. Für alle Ambientetrauungen gilt, dass diese nur nach Absprache und zeitlichen Vorgaben (auch innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten) des Betreibers angeboten werden können.

    Die Service- und Ambientetrauungen finden zu folgenden Zeiten statt:

    • freitagnachmittags von 14.00 - 18.00 Uhr (letzte Trauung um 17.30 Uhr)
    • samstags von 10.00 - 18.00 Uhr (letzte Trauung um 17.30 Uhr)

    Besonderheiten:

    Trauungen im Ambiente- und Servicebereich:

    Der standesamtlich vereinbarte Termin ist lediglich eine "Vorreservierung". Zunächst wird die Bereitschaft eine*r Traustandesbeamt*in zur Durchführung der Eheschließung aus dem zur Verfügung stehenden Trauungsangebot erfragt. Sobald eine Bereitschaft vorliegt, erhält das Brautpaar durch das Standesamt Dortmund zunächst elektronisch die verbindliche Zusage - zeitnah geht dann per Post die schriftliche Bestätigung des Trautermins ein.

    Hinweis für Ambientetrauungen:

    Der Ambientetermin wird für das Brautpaar erst verbindlich, wenn dem Brautpaar die schriftliche Bestätigung des Betreibers des Ambientetrauortes vorliegt. Diese erhalten Sie erst, wenn Sie dort die schriftliche Terminbescheinigungen des Standesamts vorlegen.

    Sollte keine Bereitschaftserklärung eingehen, so verfällt der Termin ersatzlos und gegebenenfalls ist ein neuer Termin zu vereinbaren.

    Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so steht Ihnen das Standesamt Dortmund gerne auch per E-Mail unter standesamt@stadtdo.de zur Verfügung. Bitte geben Sie in Ihrer Mail auch Ihre Telefonnummer an.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fbdc2fd253f434dca88dd8570539c18e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Standesamt - Geburten, Eheschließungen und öffentlich-rechtliche Namensänderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensplatz 5

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13331

    Fax: +49 231 50-13331

    E-Mail: standesamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

     

    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis

     

    • ggf. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis

     

    • Bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

    beglaubigten Abschriften der Geburtsregister von den Standesämtern der Geburtsorte.

     

    • Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

    die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

     

    • War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

    beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk.

     

    Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist ("Rechtskraftvermerk"))

    ggf. Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    • Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

     

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

     

    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

     

    • Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Eine Eheschließung kann nur stattfinden, wenn vorher die Eheschließung (früher: Aufgebot) angemeldet wurde. Ist die Eheschließung im Standesamt Dortmund angemeldet worden, kann der Termin zur Trauung sofort mit dem Standesamt vereinbart werden. Wenn die Eheschließung in einem anderen Standesamt (Wohnsitzstandesamt) angemeldet wurde, so sendet das Wohnsitzstandesamt die Anmeldung der Eheschließung incl. der vorgelegten Unterlagen dem Wunschstandesamt -hier Standesamt Dortmund - zu. Bei einem eiligen Terminwunsch, bitten Sie das Wohnsitzstandsamt, Ihnen die kompletten Unterlagen in einem versiegelten Umschlag auszuhändigen, damit Sie diesen persönlich im Standesamt Dortmund abgeben können. Hier reicht es aus, wenn einer von beiden Brautleuten vorspricht. Sie können auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person bitten, die Unterlagen im Standesamt Dortmund abzugeben. Der Eheschließungstermin kann erst verbindlich reserviert werden, wenn die vollständigen Unterlagen im Standesamt Dortmund vorliegen, einer von beiden Brautleuten oder eine bevollmächtigte Person im Standesamt Dortmund vorspricht und die Eheschließungsgebühren bezahlt sind.

    Besonderheiten:

    • Trauungen im Ambiente- und Servicebereich: Der standesamtlich vereinbarte Termin ist lediglich eine "Vorreservierung". Zunächst wird die Bereitschaft eine*r Traustandesbeamt*in zur Duchführung der Eheschließung aus dem zur Verfügung stehenden Traupool erfragt. Sobald eine Bereitschaft vorliegt, erhält das Brautpaar durch das Standesamt Dortmund zunächst elektronisch die verbindliche Zusage und zeitnah per Post ergeht die schriftliche Bestätigung des Trautermins.
    • Hinweis für Ambientetrauungen: Der Ambientetermin wird für das Brautpaar erst verbindlich, wenn dem Brautpaar die schriftliche Bestätigung des Betreibers des Ambientetrauortes vorliegt. Diese erhalten Sie erst, wenn Sie dort die schriftliche Terminbescheinigungen des Standesamts vorlegen. Sollten keine Bereitschaftserklärung aus dem Traupool eingehen, so verfällt der Termin ersatzlos und ggfls. ist einer neuer Termin zu vereinbaren.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Art. 11 Abs. 1 EGBGB
    • Art. 13 Abs. 14 EGBGB
    • Art. 17b EGBGB
    • § 34 PStG
    • § 39 PStG
    • § 41 PStG

    Verfahrensablauf

    • Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
    • Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Die Eheschließung kann spätestens sechs Monate - stichtagsgenau - vom Tag der persönlichen Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist rechtlich nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Gebühren

    Stand 01.01.2024:

    • 65,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit ausschließlich nach deutschem Recht
    • 79,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbezug
    • 107,00 € Anmeldung der Eheschließung - Prüfung der Ehefähigkeit unter Beachtung von ausländischem Recht
    • 15,00 € Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister
    • 7,50 € jede weitere Eheurkunde/Abschrift aus dem Eheregister (Erstellung aus demselben Vorgang)
    • 15,00 € internationale Eheurkunde
    • 7,50 € jede weitere internationale Eheurkunde (Erstellung aus demselben Vorgang)
    • 15,00 € Übersetzungshilfe
    • 7,50 € weitere Übersetzungshilfe (Erstellung aus demselben Vorgang)
    • 6,00 € Einsichtnahme in das Melderegister
    • 103,00 € Servicezuschlag für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
    • 153,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung innerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort
    • 243,00 € Ambienteeheschließung für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten und in einem Ambientetrauort
    • evtl. zusätzliche Gebühren für weitere Namenerklärungen etc.
    • 45,00 € für die Durchführung der Eheschließung (wenn die Trauung bei einem anderen Standesamt angemeldet wurde, aber in Dortmund durchgeführt werden soll)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de