- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
- Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
- Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Um Ihre Eheschließung und im Ausland geborene Kinder im Melderegister eintragen zu können, müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
- Heiratsurkunde im Original (ggf. zusätzlich Nachweis über religiöse Eheschließung)
- Geburtsurkunden Ihrer Kinder im Original
- amtliche deutsche Übersetzung der Urkunden
- gültige Pässe aller Familienmitglieder
- von beiden Eheleuten ausgefüllte Erklärung zum Familienstand, das Formular hierzu finden Sie unter der Rubrik "Downloads".
Je nach Herkunftsland sind ggf. Nachweise über die Echtheit der Urkunden (Apostille, Legalisation o.ä.) erforderlich.
Im Fall einer vorherigen Scheidung sind auch darüber Nachweise vorzulegen. Im Ausland vollzogene Scheidungen müssen ggf. in Deutschland vom Oberlandesgericht anerkannt werden.
Im Einzelfall müssen ggfls. zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden.
Für weitere Fragen nutzen Sie gerne den Telefonkontakt unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 11 Abs. 1 EGBGB
- Art. 13 Abs. 14 EGBGB
- Art. 17b EGBGB
- § 34 PStG
- § 39 PStG
- § 41 PStG
Verfahrensablauf
- Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
- Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Paderborn
Die von uns durchgeführte Überprüfung ist gebührenfrei.
Kosten für die Prüfung der Echtheit der Urkunden sind von Ihnen zu tragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen
Stichwörter
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