Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne InlandswohnsitzOnline erledigen

    - Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe. - Eine im Ausland geschlossene Ehe kann unabhängig vom Eheschließungsdatum in einem deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

    • Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
    • Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Um Ihre Eheschließung und im Ausland geborene Kinder im Melderegister eintragen zu können, müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_96b13e47c9796c52dd3a69730b4628b2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    • Heiratsurkunde im Original (ggf. zusätzlich Nachweis über religiöse Eheschließung)
    • Geburtsurkunden Ihrer Kinder im Original
    • amtliche deutsche Übersetzung der Urkunden
    • gültige Pässe aller Familienmitglieder
    • von beiden Eheleuten ausgefüllte Erklärung zum Familienstand, das Formular hierzu finden Sie unter der Rubrik "Downloads".

    Je nach Herkunftsland sind ggf. Nachweise über die Echtheit der Urkunden (Apostille, Legalisation o.ä.) erforderlich.

    Im Fall einer vorherigen Scheidung sind auch darüber Nachweise vorzulegen. Im Ausland vollzogene Scheidungen müssen ggf. in Deutschland vom Oberlandesgericht anerkannt werden.

    Im Einzelfall müssen ggfls. zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden.

    Für weitere Fragen nutzen Sie gerne den Telefonkontakt unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de 

    Voraussetzungen

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Keiner der Partner verfügt über einen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Art. 11 Abs. 1 EGBGB
    • Art. 13 Abs. 14 EGBGB
    • Art. 17b EGBGB
    • § 34 PStG
    • § 39 PStG
    • § 41 PStG

    Verfahrensablauf

    • Eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit hat im Ausland die Ehe geschlossen. Die Person verfügt nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und stellt den Antrag auf Beurkundung im Eheregister, bei zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
    • Das Standesamt 1 in Berlin Prüft den Antrag und beurkundet die Eheschließung, wenn es auf Grund der beigebrachten Beweise die Überzeugung erlangt hat, dass die Ehe geschlossen worden ist.

    Fristen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, Auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an. Den Antrag auf Beurkundung der Eheschließung können zu Lebzeiten nur die Ehegatten selbst stellen. Nach dem Tod beider Ehegatten, sind auch deren Eltern und Kinder antragsberechtigt

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Die von uns durchgeführte Überprüfung ist gebührenfrei.
    Kosten für die Prüfung der Echtheit der Urkunden sind von Ihnen zu tragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de